"Schon heute Praxis"
Die kritisierte Standortfestellung ohne richterlicher Genehmigung sei bei Rettungseinsätzen schon heute Praxis, etwa wenn ein Vermisster im Gebirge geortet werden muss. Dieser Graubereich werde jetzt rechtlich abgesichert, so Wögerbauer am Donnerstag gegenüber der APA.
Der Datenschutzrat habe sich im Herbst insgesamt dreimal mit dem Thema beschäftigt. Auf Anregung des Datenschutzrates sei der Rechtsschutzbeauftragte in das Gesetz aufgenommen worden. Eine Handyüberwachung im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) werde auch künftig nur mit richterlicher Genehmigung möglich sein. Außerhalb der StPO sei die Genehmigung durch den Rechtsschutzbeauftragten einzuholen. Nur bei Gefahr in Verzug sei eine Ex-post-Überprüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen.
Die Kritik von Datenschützer Hans Zenger wies Wögerbauer entschieden zurück. Im Datenschutzrat, wo Zenger auch vertreten ist, seien alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausführlich diskutiert worden. Die Stellungnahme des Datenschutzrates zur Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sei fast einstimmig beschlossen worden. Die einzige Gegenstimme habe Zenger abgegeben.