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Schneller, tiefer, breiter… Tipps zum Tuning

Autos tunen ist liegt voll im Trend. Doch Tuning unterliegt strengen Gesetzesvorlagen. Video: 

Ausnahmen
Keine behördliche Maßnahme ist erforderlich bei:
-         Austausch von Rückleuchten
-         Anbringen von Zusatzscheinwerfern
-         Anbringen von Rückstrahlern
-         Austausch der Auspuffanlage

Allerdings dürfen solche Teile nur verwendet werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Etwas kann im Fall einer Beanstandung die Behörde die Vorlage bestimmter Genehmigungen verlangen:

-         Nachweis der ordnungsgemäßen Anbringung durch eine Fachwerkstätte
-         Technisches Sachverständigen-Gutachten
-         Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Man sollte darauf achten, dass jede Komponente eine Prüfzeichen trägt (ECE oder EEC). Man sollte sich außerdem von jedem Teil das entsprechende Hersteller-Gutachten übergeben lassen. Und die Auflagen in den Gutachten auf alle Fälle beachten!

Chip-Tuning
Leistungsänderungen sind besonders beliebt. Immer eine Fachwerkstätte einbeziehen, und folgendes beachten:

-         bis zu 5% Leistungsänderung sollten kein Problem sein.
-         Ab 5% ist eine Eintragung im Typenschein bzw. Zulassungsschein   erforderlich
-         Leistungsminderungen um über 25% und Leistungserhöhungen um mehr als 30% erfordern eineEinzelgenehmigung.
-         Leistungsänderungen wirken sich auf die Versicherungsprämie und die motorbezogene Versicherungssteuer aus!

Tönungsfolien…
…dürfen nur verwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind und fachgerecht eingebaut wurden. Die Nachweise darüber sollten zur Beweisbarkeit mitgeführt werden. Das Genehmigungszeichen muss auf jeder Folie sichtbar sein. Die Anbringung von Tönungsfolien an den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe ist überhaupt nicht zulässig.

Felgen und Reifen
Nicht jede auf das Fahrzeug passende Felgen sind auch zulässig! Achten sie darauf, dass die Rad/Reifenkombinationen im Typenschein bereits genehmigt wurden.

Achtung: die im Typenschein angeführten genehmigten Felgendimensionen beziehen sich nur auf jene Felgen, die welche vom Hersteller namentlich oder mit der betreffenden Teilenummer angeführt werden. Für alle von anderen Herstellern erzeugten Felgen ist unbedingt ein Herstellergutachten einzufordern. Die Einpresstiefe dieser Felgen muss der ihres Fahrzeuges entsprechen.

Reifenhändler verfügen über alle notwendigen Daten und Unterlagen betreffend Felgen, Ketten und Reifen.

Landesprüfanstalt erteilt Genehmigung
Durch sie erfolgt die Überprüfung des vorgeführten Fahrzeuges und die Eintragung in den Typenschein bzw. in den Einzelgenehmigungsbescheid.

Bei Änderung einzelner Komponenten genügt in der Regel die Vorlage der beim Kauf erhaltenen gutachten. Sollen mehrere Komponenten genehmigt werden, die gemeinsam wirken, ist die vorherige Einholung von Ziviltechnikergutachten dringend empfohlen. Zur Vorführung des Fahrzeuges unbedingt alle Unterlagen mitbringen!

Gutachten, die sich aufs deutsche StVZO beziehen, sind nicht unbedingt in Österreich zulässig.

 

Beispiele für Eckdaten
-         Reifen/Felgen dürfen nicht über die Karosserie hinausragen
-         Bei Fahrwerks-Anpassungen muss der Mindestabstand zwischen Boden und festen Teilen 11cm betragen.
-         Bei Lenkrädern sollte der Durchmesser mindestens 33cm betragen, damit die Lenkkräfte nicht zu groß werden.
-         Spoiler dürfen nicht leicht splittern und es darf keine scharfen Kanten geben.

Ein Tipp zum Schluss
Lassen sie sich beim Kauf beim Händler schriftlich bestätigen, dass eine Genehmigung durch die Behörde erfolgen kann. Bei Verweigerung können sie den Kauf rückgängig machen. Wurden an einem Gebrauchtfahrzeug Teile geädert, verlangen sie vom Besitzer oder Händler die entsprechenden Genehmigungen. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung sind sie für den gesetzmäßigen Zustand verantwortlich!

ÖAMTC Wien, Niederösterreich, Burgenland

Schubertring 1-3
1010 Wien
Info Hotline: 0810 120120
www.oeamtc.at

 

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