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Schlichtungsstelle Schienen-Control erhielt 781 Fahrgastbeschwerden

Wenn es bei den ÖBB zu Verspätungen kommt, haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung
Wenn es bei den ÖBB zu Verspätungen kommt, haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung ©APA (Sujet)
Im Jahr 2014 sind 781 Beschwerden von Bahnkunden bei der Schlichtungsstelle der Schienen Control eingelangt. Im Vergleich zu 2013 bedeutet das eine leichte Steigerung von 1,2 Prozent. Weiterhin rückläufig waren Beschwerden über den ÖBB-Personenverkehr.
Service teils noch unbekannt
Entschädigung für Passagiere

85 Prozent aller Beanstandungen betrafen die staatlichen Bundesbahnen, 2013 waren es noch 88 Prozent gewesen.

Kundenfreundliche ÖBB

Zurückgeführt wird dies auf die “kundenfreundlichere Beschwerdeabwicklung” der ÖBB, erläuterte Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control. Bereits seit 2013 habe sich das Beschwerdemanagement verbessert. Die Schlichtungsstelle ist erst dann zuständig, wenn sich Fahrgäste mit den Bahnunternehmen nicht einig werden, sie fungiert quasi als zweite Instanz und sorgt im Streitfall für verbindliche Lösungen und Entschädigungen. “Wir sind sozusagen die Speerspitze”, erklärte Röhsler. Die Erfolgsrate sorge für mehr Qualität, denn “mehr als 90 Prozent der Fälle werden positiv abgeschlossen”, sagte die Geschäftsführerin. Im Eisenbahn-Personenverkehr sind in Österreich 16 Personenverkehrsunternehmen und acht Verkehrsverbünde tätig.

Agentur für Fahrgastrechte

Ab dem Sommer soll eine Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sich um die Anliegen von Bus-, Bahn-, Flugzeug- und Schiffskunden kümmern – unter dem Dach der Schienen Control GmbH. Der Gesetzesentwurf wurde Ende Jänner im Ministerrat beschlossen. “Das heißt, dass wir uns in Zukunft für die Passagiere und Fahrgäste von Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff einsetzen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen können”, sagte Röhsler. Pro Jahr werde mit über 3.000 Beschwerdefällen gerechnet – je 1.000 im Bahn-, Flug-, und Busverkehr und 50 im Schiffsverkehr. Die errechneten Kosten von 586.000 Euro jährlich werden zu 40 Prozent von den Transportunternehmen und zu 60 Prozent vom Bund getragen. Zudem wird sich die verkehrsträgerübergreifende Agentur als Schlichtungsstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität einsetzen.

Entschädigungen und Erstattungen

Die Rechte der Passagiere sind in den jeweiligen europäischen Verordnungen geregelt und weitgehend gleich. So gibt es bei Verspätungen Entschädigungen, Erstattung bei Ausfällen bzw. Annullierungen sowie Hilfeleistung bei Problemen wie beispielsweise Übernachtungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeit. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf möglichst weit vorangeschrittene Barrierefreiheit sowie Anspruch auf Hilfeleistungen.

Zur Schlichtungsstelle Schienen-Control

Im Bahnbereich bleibt die Schienen-Control weiterhin auch Durchsetzungsstelle. Als solche prüft sie die Einhaltung der in der europäischen Fahrgastrechteverordnung und dem Fahrgastrechtegesetz verankerten Bestimmungen. Bei Verstößen kann die Schienen-Control verbindliche Entscheidungen fällen.

Weitere Informationen zu Fahrgastrechten finden Sie online. Für Streitigkeiten mit Bahnunternehmen hat die Schlichtungsstelle der Schienen‐Control ein Online-Beschwerdeformular bereitgestellt.

(apa/red)

 

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