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Schenkungssteuer: "Domino-Effekte" befürchtet

Wien - Der Verfassungsgerichtshof entscheidet in seiner Juni-Session, ob nach der Erbschaftssteuer auch die Schenkungssteuer aufgehoben wird.

Anders als bei der Erbschaftssteuer, die 2008 ausläuft, weil die ÖVP eine Reparatur des Gesetzes verweigert hat, sind sich SPÖ und ÖVP jedoch einig, dass die Schenkungssteuer nicht ersatzlos gestrichen werden kann. Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (S) befürchtet unerwünschte „Domino-Effekte“ – also negative Auswirkungen auf andere Steuereinnahmen. Die Sommertagung der Verfassungsrichter beginnt am Montag.

Die Erbschaftssteuer wurde Anfang März gekippt, weil ihre Bemessungsgrundlage beim Immobilienbesitz („Einheitswerte“) seit Jahrzehnten nicht mehr an die reale Wertentwicklung angepasst wurde. Sollte nun auch die im selben Gesetz geregelte Schenkungssteuer fallen, entgehen dem Staat ab Mitte 2008 (dann läuft die Erbschaftssteuer aus) nicht nur Einnahmen von über 130 Mio. Euro. Möglicherweise könnten auch Einbußen in anderen Bereichen drohen – etwa bei der Lohn- und Einkommenssteuer.

Grund: Sollte die Schenkungssteuer kippen, könnten beispielsweise Arbeitgeber den Lohn ihrer Mitarbeiter als (steuerfreie) Schenkung verbuchen und damit Lohnsteuer und Sozialversicherung umgehen, Unternehmer könnten Firmenanteile an einkommenslose Familienmitglieder „verschenken“, um selbst weniger Einkommenssteuer zu bezahlen. Wie das vermieden werden kann, wird derzeit von einer Arbeitsgruppe im Finanzministerium untersucht.

Sowohl Finanzstaatssekretär Matznetter als auch VP-Budgetsprecher Günther Stummvoll plädieren für eine Reparatur des Systems, um Missbrauch zu vermeiden. Dass die Koalition die Schenkungssteuer mit ihrer Verfassungsmehrheit absichern könnte, schließt er jedoch aus: „Wir werden die Schenkungssteuer sicherlich nicht mit einer Zweidrittelmehrheit wieder einführen.“

Wann der Verfassungsgerichtshof über das Schicksal der Schenkungssteuer entscheidet, ist noch offen. Matznetter hofft immer noch, dass die Steuer halten könnte und verweist darauf, dass die Regierung die Regelung gegenüber dem VfGH als verfassungskonform verteidigt habe. Anders als bei der Erbschaftssteuer, wo den Verfassungsrichtern wegen der zahlreichen im Gesetz geregelten Ausnahmen nichts anderes übrig geblieben sei als die Steuer aufzuheben, gebe es bei der Schenkungssteuer nämlich nur eine einzige Ausnahmebestimmung, betont Matznetter gegenüber der APA.

Erbschafts- und Schenkungssteuer gemeinsam haben dem Staat in den vergangenen Jahren jeweils mehr als 130 Mio. Euro gebracht (siehe Grafik). Von Jänner bis April des laufenden Jahres waren es 67,1 Mio. Euro – um 25 Mio. Euro mehr als in den ersten vier Monaten 2006. Damit ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer freilich einer der kleineren Brocken im Staatshaushalt. Der Großteil der Steuern wird immer noch von Arbeitnehmern und Konsumenten bezahlt: Die Lohnsteuer erbrachte bis April 6,08 Mrd. Euro (um 470 Mio. Euro mehr als im Vorjahreszeitraum) und die Umsatzsteuer brachte 6,77 Mrd. Euro (ein Plus von 239 Mio. Euro).

Weiterhin extrem stark im Plus ist auch die Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne. Durch die gute Konjunktur haben sich die Einnahmen in den ersten vier Monaten 2007 auf 942 Mio. Euro fast verdoppelt. Mehr als verdoppelt haben sich auch die Einnahmen aus der Kapitalertragssteuer (263 Mio. Euro). Ein leichtes Minus gibt es dagegen bei der veranlagten Einkommenssteuer, deren Ertrag von 33 auf 20 Mio. Euro gesunken ist.

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