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"Scheinstaatsbürger": FPÖ beharrt auf Forderung nach Ausschluss

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl bleibt bei der Forderung
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl bleibt bei der Forderung ©APA
Auch nach dem vorgelegten Gutachten von Wahlrechtsexperten Gerhard Strejcek beharrt die FPÖ auf den Ausschluss jener Staatsbürger von der NR-Wahl, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen.
Massenstreichung nicht möglich

Generalsekretär Herbert Kickl stuft das Gutachten als “höchst fragwürdig” ein, denn Strejcek liege mit seinen Aussagen “völlig falsch”.

FPÖ auch weiterhin für Ausschluss von “Scheinstaatsbürgern”

Der ao. Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien hat für das Innenministerium ein Gutachten erstellt. Der Idee der Freiheitlichen, dass die Wahlbehörden im (Mitte August startenden) Richtigstellungsverfahren 20.000 Türken einfach aus den Wählerverzeichnissen streichen könnten, weil sie unrechtmäßige Doppelstaatsbürger sein könnten, erteilte Strejcek darin eine klare Absage.

Strejcek argumentiere etwa, dass auch bei einem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft “ex lege”, wie er bei der Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsbewilligung durch österreichische Behörden stattfindet, ein Bescheid der jeweils für die Staatsbürgerschaft zuständigen Landesbehörde nötig sei. Kickl meinte dazu in einer Aussendung: “Die Unrichtigkeit dieser Annahme hat der Oberste Gerichtshof bereits 1984 festgestellt.”

Der Generalsekretär kritisierte weiters den “Versuch” von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), die Verantwortung in dieser Frage “mittels eines höchst fragwürdigen Expertengutachtens” abzuwälzen. Die Wahlbehörde habe die “Scheinstaatsbürger” daher umgehend zu streichen, forderte Kickl.

Sobotka ortet bei FPÖ Vorbereitung für Wahlanfechtung

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) weist die Kritik der Freiheitlichen zurück: “Offenbar bereitet die FPÖ schon die nächste Wahlanfechtung vor”, erklärte er zur Forderung, dass Staatsbürger, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen, von der Nationalratswahl ausgeschlossen werden.

Sobotka verwies auf das “eindeutige” Ergebnis des Expertengutachtens und die geltende Rechtslage. Demnach sind Massenstreichung vermeintlicher türkischer Doppelstaatsbürger aus den Wählerverzeichnissen nicht ohne weiteres möglich. “Für mich als Innenminister muss die Rechtsstaatlichkeit immer an erster Stelle stehen”, so der Ressortchef am Montag in einer Stellungnahme.

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(APA/Red.)

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