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"Sasser"-Entwickler erhielt Bewährungsstrafe

Das Landgericht Verden hat den Programmierer der Internetwürmer „Sasser“ und „Netsky“ zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Der deutsche Programmierer der Internetwürmer „Sasser“ und „Netsky“ ist vom Landgericht Verden zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. „Er hat eine diebische Freude dabei empfunden, wenn weltweit Computer abstürzten“, sagte die Gerichtssprecherin Katharina Krützfeldt am Freitag nach der Urteilsverkündung.

„Sasser“ und „Netsky“ hatten im Mai 2004 weltweit tausende Computer lahm gelegt. In der nicht öffentlichen Verhandlung befanden die Richter, der 19-Jährige aus dem niedersächsischen Waffensen habe sich der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen schuldig gemacht.

Zusätzlich müsse der „Sasser“-Entwickler 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Krankenhaus oder einem Altersheim leisten, sagte Krützfeldt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Computerkonzern Microsoft begrüßte am Freitag in München das Urteil.

„Das Urteil ist rechtskräftig. Beide Seiten haben auf Rechtsmittel verzichtet.“ Das Gericht begründete das Urteil mit der Schwere der Schuld des jungen Mannes. Er habe mit krimineller Energie ständig versucht, neue Versionen der Würmer zu entwickeln. „Dadurch sollte der Schaden, den er anrichten wollte, noch größer werden“, fügte Krützfeldt hinzu.

Microsoft hofft, dass von dem Urteil ein Signal für mögliche Nachahmer ausgeht. „Das Urteil zeigt, dass die Programmierung und Verbreitung von Internet-Viren und Würmern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, durch die erhebliche Schäden entstehen“, sagte Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland. Das Unternehmen zahlt an Hinweisgeber, die zur Ermittlung des Täters geführt hätten, 250.000 Dollar (rund 210.000 Euro) Belohnung.

Zu Gunsten des 19-Jährigen bewerteten die fünf Richter sein Geständnis und dass er sich zuvor nichts hatte zu Schulden kommen lassen. Der Hobby-Programmierer habe mit der Erfindung der Schädlinge keine kommerziellen Ziele verfolgt, sagte die Landgerichtssprecherin. „Im Bedürfnis nach Anerkennung seiner Mitschüler hat er die Würmer entwickelt.“

Verteidiger Jens Möwe sagte: „Das Urteil ist gemessen an den Tatvorwürfen akzeptabel und wird der Sache gerecht.“ Allerdings gebe es eine erhebliche Dunkelziffer der Taten seines Mandanten, die „hier nicht zur Sprache kamen“. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Streichsbier, sagte: „Die konkrete Schadenshöhe konnte nicht ermittelt werden, weil Betroffene die Mitarbeit verweigert haben.“ Experten schätzen den Schaden auf mehrere Millionen Euro.

Die Richter blieben mit dem Urteil unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten auf zwei Jahre Jugendstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit plädiert.

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