Sammelklage gegen Facebook durch Wiener Datenschutz-Aktivist Schrems

“Unser Ziel ist es, dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform agiert”, so Schrems. Jeder Facebook-User kann sich via App der Sammelklage anschließen. Eingeklagt werden pro Person 500 Euro.
Datenschutzregelungen nicht EU-konform
Die Datenschutzbestimmungen des US-Online-Netzwerkes sind Schrems zufolge nicht kompatibel mit EU-Recht. “In Europa sind sie wüst mit ihrem Datenschutzrecht, aber passieren tut eh nie was”, erzählte der “Europe v Facebook”-Gründer von Meinungen im Silicon Valley bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. Facebook breche laufend europäisches Datenschutzrecht, ergänzte Schrems Anwalt, Wolfram Proksch. Er betonte aber auch, dass es bei der Klage nicht darum gehe, “Facebook zu killen, aber es muss ohne Missachtung aller Grundrechte betrieben werden”.
Klage enthält sieben Kernpunkte
Die erste zivilrechtliche Klage von Schrems gegen Facebook beruht auf insgesamt sieben Kernpunkten, darunter auch die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM: Facebook leite demnach Daten zur “Massenüberwachung” an die NSA weiter. Man ziele mit der Klage somit auf die “Beitragstäter” der NSA ab, so Schrems.
Während bei der Behandlung der Klage europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die Schadenersatzansprüche gemäß den Nutzungsbedingungen von Facebook nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein. “In Amerika ist man gewöhnt, dass es ums Geld geht”, sagte Arndt Eversberg von der ROLAND ProzessFinanz AG, die die Klage zur Gänze finanziert.
Symbolischer Schadenersatz: 500 Euro
Die Schadenersatzforderung wurde aber bewusst gering mit “symbolischen” 500 Euro pro Nutzer angesetzt. Denn bei der Klage gehe es primär nicht um den finanziellen Aspekt, sondern um die Überzeugung, betonte Schrems. Er selbst verdient nach eigenen Aussagen dabei nichts. Für die Sammelkläger bestehe demnach auch kein finanzielles Risiko.
Um der Klage den nötigen öffentlichen Druck zu geben, sind Facebook-Nutzer aufgerufen, sich der Sache im Rahmen einer “Sammelklage österreichischer Prägung” anzuschließen. “Mit ein paar Clicks” können Facebook-User ihren Anspruch an den Hauptkläger Schrems abtreten. Registrieren können sich alle volljährigen privaten Facebook Nutzer außerhalb Kanadas und der USA bis zum Ende des Verfahrens. Das kann laut Schrems “wenn es schnell” geht in einem Jahr soweit sein.
Acht internationale Kläger
Derzeit gebe es acht Kläger aus verschiedenen Regionen der Welt, “wir gehen aber davon aus, dass es in die Tausenden geht”, zeigte sich der Datenschutz-Aktivist überzeugt. Wie viele schlussendlich in die Klage miteinbezogen werden, müsse noch entschieden werden.
Seit drei Jahren versucht Schrems gegen die Rechtsvorstöße von Facebook in Europa vorzugehen. Dabei reichte er sämtliche Beschwerden bei der Datenschutzbehörde in Irland ein, auf eine Entscheidung wartet er immer noch. “Viele Stimmen in Irland sagen, das liegt am politischen Druck, die in Irland sehr wichtige IT-Industrie nicht zu vertreiben – dieses Problem sollten wir in Österreich nicht haben. Wir verlagern den Schwerpunkt der Aktivitäten daher nun hierher”, sagte Schrems. Jeder Facebook-Nutzer außerhalb der USA und Kanada geht automatisch ein Vertragsverhältnis mit Facebook-Irland ein.
(apa/red)