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Salzburger Gemeinden müssen bei straßenpolizeilichen Verfahren zahlen

Die Veranstalter von Umzügen, Straßenmärkten oder Sportevents müssen wegen Sparmaßnahmen der Salzburger Landesregierung tiefer in die Geldtasche greifen: Die straßenpolizeilichen Verfahren erledigen ab heuer vermehrt "nichtamtliche" Sachverständige, deren Gebühren die Bezirkshauptmannschaften den Gemeinden weiterverrechnen.

Damit diese nicht weiter belastet werden, sollten Beamte der Polizeiinspektionen den verkehrstechnischen Amtssachverständigendienst für kleinere Veranstaltungen übernehmen, “die kosten nichts”, erklärte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer im APA-Gespräch.

“Auf die Gemeinden und ehrenamtliche Vereine werden immer mehr Kosten abgewälzt”, beklagte sich der Vizebürgermeister von Seekirchen (Flachgau), Helmut Naderer. Ein Brief der BezirkshauptmannschaftSalzburg-Umgebung vom 19. Jänner 2011 kündigte die Hiobsbotschaft an. Nichtamtliche Sachverständige werden “insbesondere bei Verfahren zur Absicherung von Veranstaltungen und bei Verfahren gemäß Paragraf 90 StVO (bei Arbeiten auf oder neben der Straße, Anm.) beigezogen”, hieß es in dem Brief. Dadurch entstünden Kosten, “die wir in Hinkunft verrechnen müssen”. Und weiter: “Die bisher großzügig geübte Praxis, wonach bei diesen straßenpolizeilichen Verfahren für die Gemeinden keine Kosten verrechnet wurden, kann daher nicht mehr beibehalten werden.”

Der Verfasser des Schreibens erläuterte gegenüber der APA, dass den Antragstellern von rein privaten Festen oder Umzügen bereits eine Kommissionsgebühr von zehn Euro pro halbe Stunde verrechnet wurde. Private Sachverständige sind teurer: Sie verlangen 35 Euro plus Kilometergeld. Bei Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen “greifen wir weiterhin auf Amtssachverständige zurück”, erklärte der Sachbearbeiter.

Landesbaudirektor Christian Nagl rechtfertigte die Maßnahme mit der “dünnen Personaldecke”. “Es werden auch immer mehr Anträge gestellt. Die Amtssachverständigen sind derart ausgelastet, dass wir Private heranziehen. Das haben wir gemeinsam mit den Bezirkhauptmannschaften entschieden”, sagte Nagl. Die vier Sachverständigen seiner Abteilung seien als Verkehrsplaner für die Projekte auf den Landesstraßen von ganz Salzburg zuständig und nebenbei eben auch noch als Amtssachverständige tätig.

“In Salzburg gibt es 119 Gemeinden, und jede hat ihre Wünsche”, sagte dazu Landes-Verkehrsexperte Alexander Molnar. “Die Sachverständigen des Landes sind aber zu 150 Prozent ausgelastet.” Wegen des Personalaufnahmestopps würden keine Sachverständigen mehr aufgenommen, erklärte ein Sprecher von Verkehrs- und Infrastrukturreferent LHStv. Wilfried Haslauer (V).

Dass bei Großveranstaltungen wie beispielsweise Radrennen der Veranstalter den privaten Sachverständigen bezahlen muss, sieht Gemeindebundpräsident Mödlhammer noch ein. “Aber bei kleinen Veranstaltungen wie Markt- oder Kinderfeste sollte für die behördliche Stellungnahme die Polizei das Auslangen finden. Die Polizei muss ja ohnehin befragt werden. Das wäre ein Ausweg und kostet nichts.” Mödlhammer will diesen Vorschlag jetzt dem Land Salzburg unterbreiten.

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