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Salzburger Finanzskandal wird Fall für Untersuchungsausschuss

Die ÖVP wird die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen, kündigte Klubvorsitzende Gerlinde Rogatsch an.
Die ÖVP wird die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen, kündigte Klubvorsitzende Gerlinde Rogatsch an. ©APA/Neumayr
Der Finanzskandal in Salzburg hat ein politisches Erdbeben ausgelöst. Ins Schussfeld der Kritik geriet am Freitag Finanzreferent LHStv. David Brenner (S), weil dieser den Landtag auch nach dem Geständnis jener Bediensteten, die 340 Mio. Euro verspekuliert haben soll, nicht gleich informiert habe. Der Landtag wird sich mit dem Skandal in einem Untersuchungsausschuss auseinandersetzen.

Während die Grünen Brenners Rücktritt fordern, stellte sich Landeshauptfrau Gabi Burgstaller hinter ihren potenziellen “Thronfolger”.

Trotz Geständnisse: Brenner erwähnt Vorfälle nicht

Die Referatsleiterin habe noch zwei Tage nach ihrem Geständnis neben Brenner als Expertin an den Budgetberatungen des Landtags-Ausschusses teilgenommen. “Man hat uns eine heile Welt vorgespielt, das ist unglaublich”, sagte am Freitag die Landessprecherin der Grünen, LAbg. Astrid Rössler, die den Rücktritt Brenners forderte. Ins gleiche Horn stieß Landtagspräsident Simon Illmer (V): Dass der Finanzreferent trotz des Geständnisses die Vorfälle im Budget-Ausschuss mit keinem Wort erwähnt habe, sei sehr verwunderlich.

ÖVP wird die Einsetzung eines U-Auschusses beantragen

Die ÖVP wird die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen, kündigte Klubvorsitzende Gerlinde Rogatsch an. Da jede Fraktion pro Legislaturperiode einmal einen solchen Antrag stellen kann, wird es den Ausschuss auch geben. Für FPÖ-Klubobmann Karl Schnell wäre eine Rücktrittsaufforderung an Brenner zurzeit “ein Schuss aus der Hüfte”. Er fordert zunächst eine “lückenlose Aufklärung bis ins letzte Detail”. Für ihn stelle sich vor allem die Frage, “wie kann eine einzelne Beamtin die Möglichkeit haben, solche Geschäfte in diesem Ausmaß abzuschließen. Das ist äußerst zweifelhaft.”

Finanzskandal: Burgstaller stellt sich hinter Brenner

Landeshauptfrau Gabi Burgstaller stellte sich hinter Brenner: “David Brenner hat genauso gehandelt, wie man es von einem Finanzreferenten in so einer Situation erwarten muss: Er hat, sobald genügend Indizien vorgelegen sind, die Prüfungen eingeleitet, externe Experten beigezogen, den Rechnungshof eingeschaltet, die Landesregierung und alle Landtagsparteien informiert und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht”, so Burgstaller, die von einem “Kriminalfall von erschütternder Dimension” sprach. SPÖ-Klubchef Roland Meisl bezeichnete einen U-Ausschuss als “logische Konsequenz”. Er erinnerte daran, dass das aktive Schuldenmanagement von einem ÖVP-Finanzreferenten eingeführt gewesen sei. Brenner selbst war für die APA seit Freitagvormittag nicht erreichbar.

Rechnungshof wirft mangelnde Information vor

Mangelnde Information wirft auch Rechnungshof-Präsident Josef Moser dem Land Salzburg vor. Obwohl das Land schon von Ungereimtheiten gewusst hätte, habe es davon in seiner Stellungnahme zum Rohbericht nichts erwähnt. Das Kontrollorgan stellte in der Folge dem Land ein gutes Zeugnis aus. Just am Tag, als der Endbericht vorlag, ging Brenner dann mit dem Skandal an die Öffentlichkeit.

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (V) forderte als Konsequenz ein Verbot von Spekulationsgeschäften für alle Gebietskörperschaften. Verhindern könne man so etwas nur, wenn solche Spekulationsgeschäfte verboten sind.

Anzeige bereits im November

Laut Staatsanwaltschaft Salzburg hat bereits im November eine anonyme Gruppierung unter dem Namen “Salzburger Beamtenschaft” eine Anzeige gegen die Referatsleiterin erstattet. Die Anzeige ist am Freitag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt. Am Donnerstag hat das Land Salzburg eine Anzeige gegen die Frau eingebracht. Wegen der hohen Schadenssumme wird auch diese voraussichtlich an die WKStA weitergeleitet. Die Ermittlungen werden aller Voraussicht nach in Richtung Untreue (Strafdrohung: ein bis zehn Jahre Haft), Amtsmissbrauch (sechs Monate bis zu fünf Jahre) und Urkundenfälschung gehen. (APA)

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