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Salzburger bekam 400 "obszöne" Postkarten: Stalking-Prozess verloren

Salzburg - Der Salzburger Anton O. und seine Frau Rosa fühlen sich als ungesühnte Stalking-Opfer. "Mehr als 400 Postkarten mit übelsten pornografischen Verleumdungen landeten von 1997 bis 2002 in unserem Briefkasten. Wir wurden auch am Telefon belästigt", schilderte der Pensionist im APA-Gespräch.
Er kenne die “Stalker”, ein Ehepaar, und habe sie geklagt. Sie wurden allerdings im Zweifel freigesprochen. Sechs Wiederaufnahmeanträge brachte Anton O. bis zum vergangenen Jahr bei Gericht ein – ohne Erfolg.

Der Salzburger fordert Gerechtigkeit. Er wisse von zahlreichen Verurteilungen in Stalking-Fällen, nur sein Martyrium sei bei Gericht auf taube Ohren gestoßen. Ein Staatsanwalt habe ihm sogar zur Anzeige des flüchtig bekannten Ehepaares geraten. “Auf den Postkarten standen obszöne Sprüche. Zum Teil wurden sie mit den Initialen des Absenders in Handschrift unterschrieben.”

“Anfangs bekamen wir Bestellungen von Waren eines Erotik-Versandes, mit und ohne gefälschter Unterschrift. Zur Weihnachtszeit erhielten wir ein Paket mit Kot. Am Telefon wurde uns mit Säure und Vergewaltigung gedroht.” Nachdem Anton O. die Anzeige bei der Polizeiinspektion Alpenstraße eingebracht hatte, “forderte uns das Paar am Telefon auf, die Anzeige zurückzuziehen, sonst könnten wir was erleben”. Als Familie O. eine Geheimnummer erhielt, begann der Postkarten-Terror.

Im Mai 2000 sprach ein Salzburger Bezirksrichter das beschuldigte Ehepaar frei. “Sie haben nur zugegeben, dass sie freundschaftliche Karten verschickten”, berichtete O. Das Urteil wurde nicht nur in zweiter Instanz, sondern auch 2002 von einem Berufungssenat des OLG Linz bestätigt. “Ein halbes Jahr danach hörten die Postzusendungen auf”, schilderte O. “Wenn man die aufgezeichneten Telefonate richtig würdigen würde, wäre es zu einer Verurteilung der Angeklagten gekommen.” Er zeigte vier Richter des Bezirks- und Landesgerichts Salzburg und einen Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs an. “Die Anzeigen wurden ohne Begründung eingestellt.” Der Pensionist blieb auf seine Prozesskosten von insgesamt 35.000 Euro sitzen.

Die Mediensprecherin des Landesgerichts Salzburg, Elisabeth Schmidbauer, konnte inhaltlich zu dem Fall keine Stellungnahme abgeben, weil das Verfahren schon abgeschlossen ist. “Wenn ein Richter einen Zweifel hat, muss er die Angeklagten freisprechen. Die Anträge von Herrn O. sind mehrfach von verschiedenen Gerichten aus verschiedenen Blickwinkeln überprüft worden. Er hat aber nicht recht bekommen.”

Anton O. wendete sich in seiner Verzweiflung an den Ombudsmann und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. “Die meinten, sie könnten auch nichts machen.” Von der Justiz fühlt er sich betrogen. Er überlegt jetzt weitere Schritte, um doch noch zu “seinem Recht” zu kommen, wie er meinte.

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