Für Salzburg sei es zentral, die Frage zu klären, ob die 380-kV-Starkstromleitung nach dem Starkstromwegerecht des Bundes oder nach dem Landes-Elektrizitätsgesetz zu bewilligen ist, betonten die beiden Regierungsmitglieder. Ursprünglich wollte die Regierung diese Klarheit durch eine Kompetenzklärung nach Artikel 138 der Bundesverfassung erreichen, aufgrund des jüngsten Bescheides müsse nun der Weg einer Anfechtung nach Artikel 139 der Bundesverfassung gewählt werden. Zusätzlich wird geprüft, wie die Gemeinden mit dem vorliegenden Bescheid umgehen sollen.
Für Burgstaller und Haslauer geht es vor allem darum, vor dem UVP-Verfahren, das von der Landesregierung durchgeführt werden müsse, die Rechtsgrundlagen zu klären: “Das ist im Interesse der betroffenen Gemeinden, des Landes, aber auch des Verbundes. Der Bau der 380-kV-Salzburgleitung ist ein zentrales energie- und wirtschaftspolitisches Projekt, das von der Landesregierung ganz klar unterstützt wird. Wichtig ist dabei aber eine Ausführung der Leitung, die eine möglichst geringe Belastung für Betroffene und Landschaft bringt.”