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Salzburg bei Anklagen wegen sexueller Belästigung auf Rang 4

Nach neuem Gesetzt wurden 439 Fälle angezeigt.
Nach neuem Gesetzt wurden 439 Fälle angezeigt. ©Bilderbox/Themenbild
Seit der Einführung des strengeren Sexualstrafrechtes mit Jahresanfang gab es in Österreich 439 Fälle sexueller Belästigung. In 127 Fällen wurde angeklagt, 14 davon in der Stadt Salzburg.


Anfang des Jahres ist in Österreich das nachgeschärfte Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Lange gefeilt wurde an der sexuellen Belästigung (§218 StGB) – unter dem Begriff “Po-Grapschen” debattiert. Bis Ende April wurden österreichweit 439 Fälle wegen sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlung von den Staatsanwaltschaften bearbeitet, so die Zahlen des Justizministeriums.

14 Anklagen in Salzburg

Die meisten Fälle gab es mit 97 in Wien. 127 Mal wurde von den Staatsanwaltschaften bereits Anklage erhoben – am öftesten mit 28 Fällen in Wien, gefolgt von 18 in Innsbruck und jeweils 14 in Linz und Salzburg.

Strafe, auch wenn sich Opfer aus Angst nicht wehren

Seit 1. Jänner gibt es zudem den Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, geregelt im §205a StGB. Damit werden auch jene Fälle strafbar, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren. Hier gab es bis 30. April österreichweit 30 Fälle bei den Staatsanwaltschaften – wiederum mit sieben die meisten in Wien. Sieben Mal wurde bisher Anklage erhoben, vier Mal in Wels, zwei Mal in Wien und einmal in Innsbruck.

(APA)

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