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Saliera-Dieb wird am 20. Oktober aus der Haft entlassen

Weder spezial- noch generalpräventive Gründe sprechen dagegen. Der Saliera-Dieb wird im Herbst vorzeitig aus der Haft entlassen: Wie das Landesgericht Steyr bestätigt, geht der zu 5 Jahren verurteilte Wiener am 20. Oktober frei.

“Es stehen dem weder spezial- noch generalpräventive Gründe entgegen”, so das Gericht. Dem früheren Alarmanlagenbauer wurde außerdem eine “ausgezeichnete Führung” bescheinigt, außerdem habe er ein gesichertes Entlassungsumfeld.

Der damals 47-Jährige war am 11. Mai 2003 weit nach Mitternacht über ein Baugerüst ins Kunsthistorische Museum (KHM) eingedrungen, indem er nach oben kletterte und im ersten Stock ein Fenster aufzwängte. Er gelangte zufällig in den Raum, in dem unter einer Vitrine das auf einen Wert von 36 Millionen Euro geschätzte Salzfass des Renaissance-Künstler Benvenuto Cellini ausgestellt war.

Der Eindringling nahm das Kunstwerk an sich, begab sich nach Hause und verstaute sie zunächst unter seinem Bett.

Als er den Zeitungen den Wert seiner Beute entnahm, kam er auf die Idee, an die zuständige Uniqa-Versicherung Erpresserbriefe zu richten. Er verlangte zuerst fünf, später zehn Millionen Euro, allenfalls werde er das Kunstwerk einschmelzen, das er in der Zwischenzeit in einem Waldstück bei Zwettl vergraben hatte.

Im Jänner 2006 konnte der Mann nach intensiven Ermittlungen ausgeforscht und verhaftet werden. Er zeigte sich von Anfang an geständig und führte die Polizisten zur Saliera, die – wie die Beamten später versicherten – ohne seine Mithilfe niemals gefunden worden wäre. Die Saliera ist mittlerweile wieder im KHM ausgestellt.

“Saliera”-Dieb will nach Entlassung Öffentlichkeit meiden
“Es wird mit Sicherheit keine Interviews, keine Pressekonferenzen und keine Verfilmung geben”, kündigte sein Anwalt Richard Soyer am Mittwochnachmittag im Gespräch mit der APA an. Der 52-Jährige, der mit seinem Coup für Schlagzeilen gesorgt hatte, sehe sich nicht als Held, betonte sein Rechtsbeistand.

“Mein Mandant hat sich bisher nicht und wird sich auch zukünftig nicht als Held aufführen. Er hat eine Straftat begangen, zu der es unter besonderen Lebensumständen gekommen ist”, sagte Soyer. Der Mann habe nicht vor, sich nach seiner Freilassung medial zu inszenieren – nach Einschätzung seines Anwalts dürfte das mit ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass das Landesgericht Steyr seine bedingte Entlassung genehmigt hat.

Zur Zukunft seines Klienten bemerkte Soyer, sowohl ein Job als auch eine Wohnmöglichkeit wären vorhanden. Der 52-Jährige werde “ein unspektakuläres Leben” führen. Die Frage, ob der Mann das Alarmanlagen-Geschäft, das er zuletzt in Wien-Neubau betrieben hatte, wieder aufsperren wird, verneinte der Rechtsanwalt: “Das Gewerbe ist ruhend gestellt. Ein Fortsetzen des Geschäfts ist nicht angedacht.”

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