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Rund 760.000 Euro Parteienförderung an FPS rechtens

FPS-Parteichef Karl Schnell zeigte sich über den Etappensieg erfreut.
FPS-Parteichef Karl Schnell zeigte sich über den Etappensieg erfreut. ©APA/Neumayr/Archiv
Im Streit um die Parteienförderung zwischen der FPÖ Salzburg und der im Vorjahr von der FPÖ abgespaltenen "Freien Partei Salzburg - Liste Dr. Karl Schnell" (FPS) ist nun ein Urteil vom Landesverwaltungsgericht Salzburg ergangen.
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Demnach wurde die Parteienförderung von rund 760.000 Euro, die der Landesgesetzgeber der FPS mit ihren fünf Abgeordneten für 2016 zugesprochen hat, zurecht zuerkannt.

Parteiförderung: FPÖ legt Beschwerde gegen Urteil ein

“Wir haben gegen das Urteil Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eingelegt”, erklärte FPÖ-Landesgeschäftsführer Hermann Kirchmeier am Donnerstag gegenüber der APA. Denn im Landesgesetz seien einige Ausdrücke angeführt, die juristisch unterschiedlich ausgelegt werden können, argumentierte Kirchmeier.

760.000 Euro Parteienförderung

Die Parteienförderung, die von der Landesbehörde der FPS für 2016 zuerkannt wurde, setzt sich nach dem Salzburger Parteienförderungsgesetz aus einem Sockelbetrag in Höhe von 114.953 Euro und von fünf Steigerungsbeträgen für die fünf Abgeordneten in Höhe von je 128.874 Euro zusammen, das ergibt in Summe rund 760.000 Euro.

FPÖ muss 98.859 Euro zurückzahlen

Die FPÖ hält seit der Spaltung vorigen Sommer nur mehr ein Landtagsmandat. Im letzten Quartal 2015 erhielt die FPS bereits 188.236 Euro, das hatten Landeslegisten “von Amts wegen” entschieden. Die Parteienförderung für die FPÖ war im Vorjahr um 319.000 Euro auf 561.547 Euro gekürzt worden. Da der FPÖ aber bereits 660.406 Euro ausbezahlt worden war, wurde die Differenz von 98.859 Euro eingefordert. “Nachdem wir das Urteil erhalten haben, haben wir das innerhalb der Frist auch vorläufig bezahlt”, sagte Kirchmeier.

FPS-Chef Schnell über Etappensieg erfreut

FPS-Parteichef Karl Schnell zeigte sich über den Etappensieg erfreut. “Jetzt können wir weiterarbeiten. Das hat das Landesverwaltungsgericht bestätigt”, sagte er zur APA. Die jetzigen FPS-Abgeordneten seien bei der Landtagswahl 2013 als Freiheitliche angetreten, 2015 habe sie FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache aber ohne eine Begründung weggeputscht. “Wir mussten deshalb eine andere Partei gründen.”

Steigerungsbetrag nach Abgeordneten im Landtag

Das Landesverwaltungsgericht hatte in dem Urteil keine Einwände daran, dass der Steigerungsbetrag nach dem Salzburger Parteienförderungsgesetz nicht einer Partei “je bei der letzten Landtagswahl erzieltem Mandat”, sondern “je im Landtag vertretenem Abgeordneten” zugesprochen wurde. Dass Landtagsabgeordnete durch Willenskundgebung ihre mit der Kandidatur auf einem Wahlvorschlag bekannt gegebene Zugehörigkeit zu einer Partei widerrufen können, sei dem Grundsatz des freien Mandats geschuldet und im Salzburger Landtag gelebte Realität, hieß es.

(APA)

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