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Rund 400 Schwangere auf Wiener Covid-Stationen behandelt

Corona: Situation auf Wiens Geburtenstationen.
Corona: Situation auf Wiens Geburtenstationen. ©pixabay.com (Symbolbild)
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind auf Wiener Covid-Stationen rund 400 schwangere Frauen stationär behandelt worden. Eine Patientin im Alter von Anfang 30 ist im Februar 2021 in der Klinik Ottakring gestorben, bestätigte der Wiener Gesundheitsverbund am Donnerstag.

"Keine, die wirklich Behandlung gebraucht hat, war geimpft", hielt dazu Barbara Maier, Leiterin der Geburtenstation in Ottakring, fest.

Klinik Ottakting und Favoriten als Anlaufstelle für infizierte Schwangere

Neben der Klinik Favoriten ist im Bereich des Wiener Gesundheitsverbundes die Klinik Ottakring als Anlaufstelle für werdende Mütter vorgesehen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben und an Covid-19 erkranken. Die Betroffenen, die bisher in Ottakring stationär versorgt worden sind, waren zwischen 28 und 33 Jahre alt. Derzeit gibt es zwei Patientinnen, wovon eine intensivmedizinisch betreut werden muss. Insgesamt 13 Frauen hatten rund um den Geburtstermin ICU-Bedarf, wurden also kurz vor oder kurz nach der Niederkunft auf die Covid-Intensivstation verlegt. Sie waren zwischen 30 und 32 Jahre alt.

Krankheitsverlauf bei ungeimpften Müttern unterschiedlich

Der Krankheitsverlauf ist dabei recht unterschiedlich, berichtete Maier am Donnerstag. Während sich einige ungeimpfte Mütter relativ rasch von Covid-19 erholen, müssen andere "viele Wochen" auf der Intensivstation zubringen und kämpfen dabei um ihr Leben. Das Baby der verstorbenen Covid-Patientin sei gesund zur Welt gekommen und wohlauf, hieß es. Es wird ohne Mutter aufwachsen.

Dabei kann die Schutzimpfung gegen Covid-19 Leben retten. "Das Risiko einer Frühgeburt bei schwangeren Frauen mit symptomatischen Covid-19-Verläufen ist mindestens drei Mal höher", gibt Maier zu bedenken. Sie rät Schwangeren daher dringend zur Impfung. Wien hatte auf Initiative des Wiener Gesundheitsverbundes und aufgrund der Erfahrung von Expertinnen und Experten als erste europäische Stadt überhaupt die "Off Label"-Impfung für Schwangere angeboten.

Betreuung von hochwangeren Covid-Patienten herausfordernd

Die Betreuung von hochschwangeren Covid-19-Patientinnen stellt für das Spitalspersonal eine enorme Herausforderung dar. Es ist vor allem auch dafür Sorge zu tragen, dass sich das Kind, das meist mittels Kaiserschnitt zur Welt gebracht wird, nicht mit SARS-CoV-2 infiziert. Wie der Gesundheitsverbund versichert, ist es in Wien bis jetzt zu keiner Übertragung des Virus auf ein Neugeborenes gekommen.

Die Geburt selbst läuft in einem normalen Kreißsaal ab, wobei sich eine Hebamme ausschließlich und durchgehend um die Gebärende kümmert, die aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung eine Risikopatientin darstellt. Die Hebamme trägt - wie alle an der Geburt beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal - Schutzkleidung, und das - je nach Dauer der Geburt - oft über Stunden hinweg.

Begünstigung von ungeimpften Schwangeren

NEOS machten im Zusammenhang mit dem Thema auf eine gesetzliche Regelung aufmerksam, die ungeimpfte Schwangere beim Anfang 2021 eingeführten Sonder-Freistellungsanspruch für werdende Mütter begünstigt. "Wenn sich eine Schwangere mit einem körpernahen Beruf an alle Empfehlungen hält und sich impfen lässt, muss sie, sobald der Impfschutz greift, bis zum Mutterschutz wieder ganz normal arbeiten gehen, während ihre schwangeren Kolleginnen, die sich nicht impfen lassen, die ganze Schwangerschaft über zu Hause bleiben können. Es darf niemanden wundern, wenn unter diesen Umständen dann viele lieber ungeimpft bleiben", zeigte sich NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker verärgert.

Bezug auf Schwangere ab 14. Woche

Der Sonder-Freistellungsanspruch bezieht sich auf Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche und Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist. Der Arbeitgeber der werdenden Mütter ist ab diesem Zeitpunkt angehalten, durch Änderung der Arbeitsbedingungen - etwa Homeoffice - oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz eine Gefährdung zu vermeiden. Ist das nicht möglich, hat die schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung.

Seit 1. Juli 2021 sind Covid-Schutzimpfungen bei der Freistellung zu berücksichtigen, auch für jene werdenden Mütter, die schon vor diesem Zeitpunkt freigestellt wurden. Das hat einen - wie Loacker in einer der APA übermittelten Stellungnahme festhielt - irritierenden Nebeneffekt: "Das Nationale Impfgremium, das Gesundheitsministerium und sämtliche Experten empfehlen seit April ausdrücklich, dass sich Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen, weil bei einer Covid-Erkrankung in der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko besteht, intensivpflichtig zu werden oder eine Frühgeburt zu haben. Aber gleichzeitig setzt die Regierung den genau gegenteiligen Anreiz."

(APA/Red)

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