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Rumänien und Bulgarien: EU-Beitritt 2007

Die EU-Kommission hat in ihrem entscheidenden Gutachten zu Bulgarien und Rumänien einen Beitritt beider Länder Anfang nächsten Jahres empfohlen. Erweiterung der EU: Chronologie

Nach der positiven Empfehlung der EU-Kommission vom Dienstag ist dieses Datum fix, vorbehaltlich der ausstehenden Ratifizierungen des Beitrittsvertrages in vier Ländern. Allerdings machte die Kommission klar, dass sie in mehreren Bereichen harte Auflagen und Schutzbestimmungen für Bulgarien und Rumänien verhängen wird, die bis zum Einfrieren von EU-Mitteln führen können. Die EU wird somit ab dem nächsten Jahr auf 27 Mitglieder anwachsen.

Das Datum 2007 „stützt sich auf eine strenge und objektive Bewertung“, sagte Kommissionschef Jose Manuel Barroso vor dem EU-Parlament in Straßburg. Barroso sagte, vor allem seit dem vorangegangenen Bericht der Kommission im Mai hätten beide Länder „erhebliche Fortschritte“ gemacht. Wegen weiterhin bestehender Mängel habe die Kommission jedoch „flankierende Maßnahmen“ vorgesehen. Rechtlich hätte die Kommission auch die Möglichkeit gehabt, eine Verschiebung auf 2008 vorzuschlagen.

Der Bericht der Kommission sieht die Möglichkeit verschiedener Schutzmaßnahmen vor. So kann die EU-Kommission die Auszahlung von Agrar- und Strukturhilfen verzögern, wenn die Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet werden, oder finanzielle Nachbesserungen verlangen. Zur Justizreform und besseren Korruptionsbekämpfung werden beide Länder einem Monitoring unterworfen. Rumänien und Bulgarien müssen alle sechs Monate über Reformen Bericht erstatten, erstmals zum 31. März 2007. Sollten spezifische Vorgaben nicht erfüllt werden, will die Kommission Schutzklauseln anwenden, die zur Nicht-Anerkennung von Urteilen und richterlichen Anordnungen durch andere EU-Staaten führen. Weitere Schutzmaßnahmen will die EU-Behörde bei Fleischexporten verhängen, um eine Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern oder mangelndem Schutz gegen die Rinderseuche BSE vorzubeugen.

Insbesondere für Justizreformen und im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erlegt die EU Bulgarien und Rumänien detaillierte Vorgaben auf. So heißt es in Hinblick auf Bulgarien, weitere Verfassungsänderungen müssten angenommen werden, „um jegliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens auszuräumen“. Im Falle Rumäniens urgiert die EU-Behörde etwa eine Stärkung der Kapazitäten und der Rechenschaftspflicht des Obersten Richterrats.

Barroso betonte, er erwarte keine Probleme bei den noch ausständigen Ratifizierungen des Beitrittvertrages in Deutschland, Frankreich, Dänemark und Belgien. „Das wird ruhig ablaufen“, sagte er. Die Bürger von Bulgarien und Rumänien würden trotz der Schutzmaßnahmen „keine EU-Bürger zweiter Klasse sein“. Beide Länder würden als „Vollmitglieder“ beitreten. Man könne aber „nicht unentwegt weiter erweitern, ohne die institutionellen Voraussetzungen dafür zu schaffen“. Dies könne aber reibungslos verlaufen, wenn sich die EU an ihren Zeitplan halte, bis 2008 eine Lösung in der Verfassungskrise zu finden. Für Bulgarien und Rumänien hat die EU bereits eine Neuregelung der Institutionen im geltenden EU-Vertrag von getroffen. So wird Rumänien ab 2007 mit 35 und Bulgarien mit 18 Abgeordneten im Europaparlament vertreten sein.

EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn deutete an, dass die Kommission die strengen Auflagen auch in Zukunft bei Kandidaten berücksichtigen werde. Es sei wichtig, „dass auch Kroatien der richtige Eindruck vermittelt wird“. Auch in Kroatien gebe es Probleme mit der Rechtsprechung und mit Korruption, die von Anfang an angesprochen werden müssten.

Außenministerin Ursula Plassnik (V) nannte den Bericht „fair und realistisch“. Ablehnung kam hingegen von FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache (F). Es handle sich um einen folgenschweren Fehler, weil beide Länder bei weitem nicht reif für einen Beitritt seien. Zudem sei die EU ohnehin schon restlos mit der „Ost-Erweiterung“ von 2004 überfordert, so Strache.

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