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Rückführung von 4-Jähriger von NÖ in die USA befürchtet

Eine Vierjährige soll von Niederösterreich in die USA zu ihrem Vater rückgeführt werden.
Eine Vierjährige soll von Niederösterreich in die USA zu ihrem Vater rückgeführt werden. ©APA/HERBERT PFARRHOFER/Sujet
Das WAVE Network berichtete am Donnerstag, dass die vierjährige Tochter einer Frau in Niederösterreich abgenommen wurde. Das Netzwerk befürchtet, dass das Kind zu seinem Vater in die USA gebracht werden soll.
Drastischer Fall von Kindesrückführung in NÖ

Die Rückführung eines Kleinkindes in die USA aus Niederösterreich ist nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom vergangenen Frühjahr offenbar angelaufen. Das WAVE Network (Women Against Violence Europe) berichtete am Donnerstag, dass der Mutter das mittlerweile vierjährige Mädchen in den Morgenstunden von mehreren Polizisten und einem Gerichtsvollzieher abgenommen worden sei. Es sei in das Landesgericht Krems gebracht worden.

Laut Stephanie Futter-Orel von WAVE ist das Mädchen am frühen Nachmittag auf dem Luftweg nach München gewesen. Der Vater dürfte sich seit einigen Tagen in Österreich aufgehalten haben. Das Kind habe ihn seit Dezember 2020 nicht mehr gesehen und spreche kein Wort Englisch, so das Netzwerk. Die Rückführung müsse verhindert werden, weil es sich um eine "extreme Kindeswohlgefährdung und Menschenrechtsverletzung" handle.

Rückführung von Kleinkind in die USA aus NÖ angelaufen

WAVE ging davon aus, dass der Vater aus den USA, der sich seit einigen Tagen in Österreich aufhalten soll, das Kind mitnehmen werde. Das Mädchen habe ihn seit Dezember 2020 nicht mehr gesehen und spreche kein Wort Englisch, so das Netzwerk. Die Rückführung müsse verhindert werden, weil es sich um eine "extreme Kindeswohlgefährdung und Menschenrechtsverletzung" handle.

Der drastische Fall war im vergangenen Mai bekannt geworden. Der Mutter des Mädchens war ein Bescheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt worden, wonach die Frau mit ihrem Kind in die USA zurückkehren müsse, wo ihr Ex-Mann lebt. Tue sie dies nicht, drohe ihr die behördliche Abnahme der Tochter durch einen Gerichtsvollzieher. Das Mädchen würde in diesem Fall allein in die USA zurückgebracht.

Wiener Interventionsstelle spricht von Misshandlungen von Ex-Frau

Der Entscheidung des OGH soll das Haager Kindesentführungsübereinkommen zugrunde liegen, das die Rückführung von Kindern regelt, die von einem Elternteil dem anderen durch eine Reise ins Ausland entzogen werden. Gerade für Frauen in binationalen Beziehungen und ihre Kinder hat dies Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt zufolge zu zahlreichen Härtefällen geführt. Im Fall der Niederösterreicherin und ihrer Tochter gibt es demnach auch ein Beratungsprotokoll der Interventionsstelle, in dem von jahrelangen physischen, psychischen und sexuellen Misshandlungen seitens des Ex-Ehemanns berichtet wird.

Mitarbeiter der WAVE wollen am Flughafen Wien "Aufsehen erregen"

Mitarbeiterinnen von WAVE wollten eigenen Angaben zufolge noch am Donnerstagvormittag zum Flughafen Wien nach Schwechat fahren, "um dort Aufsehen zu erregen". Es müsse "unter allen Umständen verhindert werden" dass das Mädchen außer Landes gebracht werde. "Eine einstweilige Verfügung ist bereits bei Gericht eingebracht, um die Rückführung zu stoppen", ließ das Netzwerk wissen.

Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) bezeichnete die Situation als "dramatisch". Es müsse versucht werden, die Rückführung der Vierjährigen zu verhindern. Es soll auch ein ärztliches Attest geben, demzufolge das Kind nicht flugtauglich ist.

Unterstützer der Mutter seien am Flughafen Wien

Der AÖF teilte in einer Aussendung mit, dass sich Unterstützerinnen mit der Mutter auf dem Flughafen Wien befänden, "um das Mädchen zu finden". Verwiesen wurde auch auf die Petition der "Allianz GewaltFREI" für das Kleinkind. Mehr als 6.000 Unterschriften seien in den vergangenen Monaten gesammelt worden.

Verwiesen wurde auch auf "neue Bescheide aus den USA", die belegen würden, dass die Mutter kein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA habe. Demnach sei auch eine Einreise für sie gar nicht möglich.

(APA/Red)

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