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Rotlicht-Inspektor schuldig gesprochen

Der Wiener Chefinspktor wurde zu 18 Minuten bedingt verurteilt.
Der Wiener Chefinspktor wurde zu 18 Minuten bedingt verurteilt. ©APA
Zu 18 Monaten bedingt wurde jener Chefinspektor gesprochen, der sich vor Gericht u. a. wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Betrugs verantworten musste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Chefinspektor schwer belastet
Chefinspektor: "Nicht schuldig"
Video vom ersten Prozesstag
Auf du und du mit Unterwelt
Bilder vom Prozess

Ein Chefinspektor der Wiener Polizei ist am Freitag im Wiener Landesgericht schuldig gesprochen und zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat (Vorsitz: Irene Mann) sah den Angeklagten des mehrfachen Amtsmissbrauchs, der Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, der Verletzung des Amtsgeheimnisses, des Betrugs und der versuchten Bestimmung zur falschen Zeugenaussage schuldig. Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Polizeikontrollen erspart

Der ranghohe Polizist war angeklagt, unter anderem für eine Wiener Unterwelt-Größe interveniert zu haben, um diesem lästige Polizeikontrollen zu ersparen. Als der Geschäftsführer des “Rotlicht-Königs” mit einem ansehnlichen Geldbetrag verschwand, versuchte der Beamte laut Anklage herauszufinden, ob gegen diesen ein Haftbefehl bestand, indem er im Polizeicomputer EKIS eine Abfrage tätigte.

Hausdurchsuchungsbefehl ignoriert

In einem anderen Fall soll der Chefinspektor einen justiziellen Hausdurchsuchungsbefehl nicht vollzogen haben. Der wohl schwerste Vorwurf bezieht sich auf eine Schießerei im Café “Cappuccino” in Wien-Hernals, bei der Ende Mai 2006 ein Lokalbesucher erschossen und ein weiterer lebensgefährlich verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt den Kriminalisten, in dieser Causa unzureichende Ermittlungen getätigt und eine wichtige Zeugenaussage der Justiz nicht übermittelt zu haben.

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