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"Rocker Rolf" in Wien vor Gericht: Drei Wiederbetätigungsprozesse an einem Tag

Neben "Rocker Rolf" wurde gegen zwei Männer verhandelt, die mit dem Hitlergruß aufgefallen waren
Neben "Rocker Rolf" wurde gegen zwei Männer verhandelt, die mit dem Hitlergruß aufgefallen waren ©APA (Sujet)
Nicht nur der Prozess gegen einen in der rechtsextremen Szene als "Rocker Rolf" bekannten Sänger, sondern noch zwei weitere Schwurverhandlungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung haben am Donnerstag im Wiener Landesgericht stattgefunden.
"Rocker Rolf" vor Gericht

Die Frage, ob sich ein in der rechtsextremen Szene als “Rocker Rolf” bekannter Liedermacher in Wien im Sinne des NS-Verbotsgesetzes wiederbetätigt hat, wird erst im kommenden Jahr entschieden. Der Schwurprozess gegen den gebürtigen Deutschen, seine Ehefrau und eine Freundin des Paares ist am Donnerstag im Landesgericht auf Ende Jänner 2017 vertagt worden. Einige Zeugen waren nicht erschienen.

Eskalation im Fritz-Stüber-Heim in Ottakring

Dem 45-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, am 5. Juli 2014 im sogenannten Fritz-Stüber-Heim in Wien-Ottakring vor rund 20 Gleichgesinnten einschlägige Lieder gesungen haben. Das Lokal war schon seinerzeit von der “Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition” (VAPO) unter Gottfried Küssel frequentiert worden. Die mitangeklagte 30-Jährige – eine Servicetechnikerin und Kampfsportlerin – soll den Barden auf der Gitarre begleitet haben. Der Abend endete jäh: Die Wega (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) stürmte nach einem anonymen Hinweis das Lokal, beschlagnahmte Liederbücher und Instrumente und löste die Veranstaltung auf.

Der 45-Jährige, der bis zu ihrem Verbot der “Freiheitlichen Arbeiter Partei” (FAP) angehört haben soll, bestreitet, in dem Lokal in der Koppstraße überhaupt gesungen zu haben. Man habe dort nur Fußball geschaut. Um das zu klären, wurden nun zahlreiche Zeugen gerichtlich vernommen, die diese Darstellung mehr oder weniger deutlich bestätigten. “Ich hab’ kein Lied gehört” bzw. “Live hat keiner gespielt” gaben zwei Männer zu Protokoll. “Ich hab’ einen Apfelsaft mit Wasser getrunken, und dann war plötzlich die Wega da. Ich bin fast vom Hocker gefallen”, schilderte eine Frau. Sie räumte ein, eine Gitarre gesehen zu haben: “Gehört hab’ ich aber nix.”

“Rocker Rolf”soll in Wiener Wohnung NS-Devotionalien haben

Neben der angeblichen Sanges-Darbietung wird “Rocker Rolf” weiters angelastet, in seiner Wohnung in der Nähe von Wien NS-Devotionalien und Propagandamaterial gesammelt zu haben. Er soll außerdem Tattoos mit Nazi-Symbolen tragen und damit seine rechtsextreme Gesinnung zur Schau stellen. Seine gleichaltrige Ehefrau ist mitangeklagt, weil sie laut Staatsanwaltschaft unter anderem nichts dagegen hatte, wenn ihr Mann bei Feiern mit Gleichgesinnten im Partykeller eine große Hakenkreuz-Fahne an die Wand hängte.

Angeklagt waren weiters zwei Männer, die jeweils mit dem Hitlergruß aufgefallen waren. Ein 32-Jähriger soll am 21. November 2014 bei einem Beratungsgespräch mit seinem AMS-Betreuer die Hand zum Hitlergruß erhoben und “Heil Hitler” gesagt haben, nachdem es – offenbar zum wiederholten Mal – zu Unstimmigkeiten mit dem Vertreter des Arbeitsmarktservice (AMS) gekommen war.

Probleme mit dem AMS-Betreuer – Hitlergruß mit Folgen

Dieser wollte den Langzeitarbeitslosen in einem Mathematik- und Deutsch-Kurs unterbringen, was der 32-Jährige nicht nachvollziehen konnte. “Ich hab’ den Hauptschulabschluss und bin Österreicher, also was soll das”, fragte sich der Mann noch vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Thomas Kreuter). Seit Jahren komme er mit dem zuständigen AMS-Betreuer nicht zurecht, der sich im Zeugenstand über den Angeklagten folgendermaßen äußerte: “Es wäre mir wichtig, dass er was tut für die Gesellschaft, von der er schon sehr lange lebt, ohne dass er einen Beitrag leistet.” Sollte sein Klient schuldig gesprochen werden, spreche er sich dafür aus, dass dieser zur Erbringung von gemeinnützigen Leistungen herangezogen werde.

Das Gericht, das von Zeugen üblicherweise keine Straf-Empfehlungen erhält, verhängte nach dem Verbotsgesetz eine einjährige Freiheitsstrafe, die dem 32-Jährigen bedingt nachgesehen wurde. Neben dem Hitlergruß soll der Beschäftigungslose noch nach einem “neuen Führer” verlangt haben, damit “gewisse Leute vergast” würden. Der AMS-Betreuer verfasste ein Gedächtnisprotokoll und informierte seinen Vorgesetzten, der den Vorfall bei der im Innenministerium eingerichteten Meldestelle NS-Wiederbetätigung anzeigte. Bizarrerweise ist der betreffende AMS-Mitarbeiter nach wie vor für den 32-Jährigen zuständig. Dieser erbat sich nach seiner Verurteilung Bedenkzeit, diese ist daher nicht rechtskräftig. Der Mann hatte sowohl die inkriminierten Aussagen als auch den Hitlergruß bestritten.

Hitlergruß und “Sieg Heil”-Rufe mit Folgen

In einem anderen Verhandlungssaal im Grauen Haus ging es um einen 39-Jährigen, der in Obdachlosenheimen untergebracht war und dort mit dem Hitlergruß und “Sieg Heil”-Rufen von sich reden machte. “Ich bin rechts aufgetreten”, räumte der Mann ein, leugnete aber die anklagegegenständliche Geste ebenso wie die Sprüche. Seine beiden Großväter wären bei der SS gewesen, das habe ihn geprägt. Als er seine Wohnung verlor und trotz Vorsprache bei Ämtern keine neue bekam, habe er sich geärgert. Man habe ihn “immer übergangen” und “die Wohnungen eher den Ausländern gegeben. Da ist das Ganze dann wieder hochgekommen”. Er habe zwar geschimpft, sich aber zu nichts Strafbarem hinreißen lassen.

Die Verhandlung gegen den 39-Jährigen, der sich darüber hinaus wegen rassistischer Facebook-Einträge und des Besitzes von NS-Devotionalien verantworten musste, wurde auf Mitte Dezember vertagt. Einige geladene Zeugen waren nicht erschienen.

(apa/red)APA

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