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Roaming-Aus am 15. Juni: Das sollte man beim Telefonieren im Ausland beachten

Ab 15. Juni kann man zum gewohnten Tarif vom EU-Ausland in die Heimat telefonieren.
Ab 15. Juni kann man zum gewohnten Tarif vom EU-Ausland in die Heimat telefonieren. ©bilderbox.com (Sujet)
Mit 15. Juni sind die teuren Telefonate vom EU-Ausland in die Heimat und das kostspielige Surfen/SMS-Verschicken im europäischen Ausland Geschichte. Ab dann gelten bei Anrufen nach Österreich die gleichen Preise wie für ein Inlandstelefonat. Was es dennoch zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Tipps zur Handy-Nutzung im Ausland

Ab Donnerstag, den 15. Juni sind Roaming-Kosten von beispielsweise Telefonaten aus dem Ausland in die Heimat Geschichte. Trotzdem gibt es dabei einiges zu beachten. Umstellen müssen sich die Kunden jedenfalls nichts, die Tarife gelten automatisch ab dem 15. Juni, sowohl für Vertrags- wie auch Wertkartenhandys.

Es ist auch egal, ob man ein Telefonie/SMS/Datenpaket hat oder für jeden einzelnen Anruf/SMS/Datenverbrauch zahlt. Und auch für die Internetnutzung gilt dann der Inlandstarif – mit einer Ausnahme: Wer viel im Ausland lebt, bekommt den Inlandstarif nur bei geringer Nutzung.

Keine Roaming-Kosten vom EU-Ausland in die Heimat

Nicht alle Tarife sind roamingtauglich, sprich mit manchen Tarifen sind Auslandstelefonate gar nicht möglich. Hintergrund: Da die EU die Netzpreise, die sich die Netzbetreiber untereinander verrechnen, eher hoch angesetzt hat, fürchten die Betreiber, dass sie Roaming bei kostengünstigen Tarifen nicht mehr kostendeckend anbieten können. H.OT.-Chef Michael Krammer, der Roaming bei all seinen Tarifen anbietet, rechnet mit einem Verlust pro Kunden von 7 bis 25 Euro pro Jahr.

Was außerdem gerne übersehen wird: Anrufe von Österreich ins Ausland sind kein Roaming, daher sind diese Anrufe nicht von der neuen Roamingverordnung betroffen. Diese Anrufe kosten daher ab dem 15. Juni genau so viel wie vorher.

Und Vorsicht bei WLAN-Routern. Internet-Pakete, die ausschließlich den Einsatz im WLAN-Router zu Hause gelten, kann man nur in Österreich nutzen. Roaming ist mit diesen SIM-Karten nicht möglich.

Weiterhin Gebühren bei Urlauben in der Türkei oder auf Kreuzfahrten

Weiters gilt die Roamingverordnung nur für EU-Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und Island. Wer also seinen Urlaub beispielsweise in der Schweiz, der Türkei oder Serbien macht, zahlt genauso viel wie bisher. Die Roaming-Verordnung gilt auch nicht auf Schiffen und in Flugzeugen.

Factbox, Europakarte mit Geltungsbereich GRAFIK 0606-17, 88 x 88 mm
Factbox, Europakarte mit Geltungsbereich GRAFIK 0606-17, 88 x 88 mm ©Factbox, Europakarte mit Geltungsbereich GRAFIK 0606-17, 88 x 88 mm

Das Aus für das Roaming wurde im Oktober 2015 vom EU-Parlament beschlossen – gegen die massive Lobbyingarbeit der Netzbetreiber, für die Roaming bis dato ein sehr einträgliches Geschäft war. In einem Zwischenschritt kam es bereits im April 2016 zu einer deutlichen Reduktion der Roamingkosten.

>> “Roam like at home”: Nützliche Tipps zur Handy-Nutzung im Ausland

(APA/Red)

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