In einem aufsehenerregenden Urteil traf das Kölner Verwaltungsgericht dieses richtungsweisende Urteil, nach den Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot.
Cannabis-Eigenanbau als “Notlösung”
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe grundsätzlich verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als “Notlösung” erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Zwei Klagen wurden abgewiesen, drei waren erfolgreich.
Cannabis als Heilmittel
Was nun in Deutschland legal wird, ist in 19 US-Bundesstaaten bereits seit 18 Jahren Usus. Für rund 250 Krankheiten gilt Cannabis als höchst wirksames Medikament. Der Österreichische Hanfverband (ÖHV) kämpft vehement gegen die Kriminalisierung von Cannabis, die Diskussion um die Legalisierung flammt neu auf.
Meilenstein für Hanf-Institut
“Dieses Urteil ist ein Meilenstein in der europäischen Cannabis-Politik, weil damit erstmals der individuelle Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland gestattet wird, was für die Betroffenen enorme Ersparnisse bei der Behandlung ihrer Leiden bringt”, kommentierte Hanf-Institutsobmann Toni Straka die Entscheidung des Gerichts.