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Richtlinien für Förderungen vereinfachen

Vorarlberg verbessert und vereinfacht die Förderrichtlinien für Pflegeheime, Kultursäle und Gemeindeamtsbauten, so Landeshauptmann Sausgruber am Sonntag.

Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) hat am Sonntag ein zusätzliches Fördervolumen bei den Bedarfszuweisungen von bis zu 4 Mio. Euro pro Jahr angekündigt.

Im Einvernehmen zwischen Land und Gemeindeverband Vorarlberg sei eine Änderung der bisherigen Förderrichtlinien beschlossen worden, informierte Sausgruber. Künftig sollen Gemeinden für Bau, Umbau und Sanierung von Pflegeheimen eine maximale Förderung von 40 Prozent aus besonderen Bedarfszuweisungen erhalten. Dabei werden die förderbaren Kosten mit 120.000 Euro pro Pflegebett „gedeckelt“. Mit dieser Limitierung sollen die Gemeinden animiert werden, verstärkt kostengünstige und zweckmäßige Pflegeheime zu errichten, argumentierte der Landeshauptmann.

Weitere Änderungen  der Förderrichtlinien aus Bedarfszuweisungen betreffen die Förderung des Baues und der Generalsanierung von Gemeindeamtsbauten. Demnach sollen in Zukunft nicht nur finanzschwache Gemeinden, sondern alle Kommunen eine Förderung aus besonderen Bedarfszuweisungen erhalten. Die Neuregelung betreffe in erster Linie die Städte und Marktgemeinden, die bisher von einer allfälligen Förderung ausgenommen waren.

Auch die Förderung von Kultursaalbauten wird vereinfacht und in die „Allgemeinen Bedarfszuweisungsrichtlinien“ integriert. Künftig wird es eine Grundförderung von 10 Prozent geben. In Abhängigkeit von Gemeindegröße und Finanzkraft werden Zuschläge bis zu 30 Prozent gewährt. Eine kleine und finanzschwache Gemeinde kann demnach bis auf eine Gesamtförderung von 40 Prozent kommen.

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