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Rezeptgebühr: Neues Kdolsky-Modell

Wien  - Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) hat nun einen eigenen Vorschlag zur Abwicklung der im Regierungsübereinkommen geplanten Deckelung der Rezeptgebühren auf den Tisch gelegt.

In der „Presse“ (Freitag-Ausgabe) schlägt die Ministerin vor, dafür das „Leistungsinformationsblatt“ der Sozialversicherungen heranzuziehen. Das vom Hauptverband vorgeschlagene Modell eines eigenen Kontos zur Kontrolle der bezahlten Gebühren bezeichnete sie als „nicht machbar“.

Das Leistungsinformationsblatt wird von den Versicherungen zwischen Juni und Oktober für das vorangegangene Jahr an ihre Versicherten geschickt. Darin seien auch alle Heilmittelausgaben aufgelistet, so Kdolsky. Alles, was über den vorgesehenen zwei Prozent des Einkommens der Versicherten liegt, soll als Gutschrift ausgewiesen werden. Die Versicherten könnten dann um die Auszahlung des Guthabens ansuchen, so die Ministerin.

Der Hauptverband hatte vorgeschlagen, die Deckelung über die e-Card abzuwickeln. Mit Hilfe der Karte sollte der Arzt prüfen, ob eine Befreiung vorliegt (egal ob eine generelle Rezeptgebührenbefreiung oder der Deckel erreicht ist). Mittels eines Stempels auf dem Rezept sollte für die Apotheke klar gestellt werden, dass keine Gebühr zu entrichten ist. Kdolsky sieht bei diesem Modell ein Problem mit der Aktualität der Daten: Apotheken hätten zwei Monate, Hausapotheken sogar vier Monate Zeit, um Daten über bezahlte Rezeptgebühren dem Hauptverband zu melden. So könnten unter Umständen Rezeptgebühren bezahlt werden, nie nicht mehr entrichtet werden müssten – falls eben via e-Card die Erreichung des Deckels noch nicht ausgewiesen wird.

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