Bilden Sie die Rettungsgasse bereits bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr!
Die Rettungsgasse muss bereits bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr gebildet werden – also noch VOR dem endgültigen Stillstand des Verkehrs und auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Wichtig: Die Rettungsgasse muss auch dann bestehen bleiben, wenn bereits Einsatzfahrzeuge durchgefahren sind. Sie darf erst aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder fließt.
Die Rettungsgasse gilt auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen
Die Rettungsgasse muss bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr auf Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung gebildet werden. Auf allen anderen Straßen bzw. auch den Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen ohne bauliche Mitteltrennung wird keine Rettungsgasse gebildet. Hier gilt wie bisher: Machen Sie den Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Rettung und Polizei so gut und schnell wie möglich Platz!
Ein einfaches Prinzip: So funktioniert die Rettungsgasse
Bei Staubildung oder stockendem Verkehr fahren alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand und ordnen sich parallel zum Straßenverlauf ein. Alle anderen Fahrzeuge fahren so weit wie möglich nach rechts und ordnen sich am rechten Fahrbahnrand parallel zum Straßenverlauf ein. Dabei soll auch der Pannenstreifen befahren werden! Dadurch entsteht in der Mitte eine freie Fahrgasse – die Rettungsgasse!
Mehr Informationen unter www.rettungsgasse.com oder 0800 400 12 400