Templ war in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in einem Restitutionsantrag nur seine Mutter angegeben und seine ebenfalls erbberechtigte Tante verschwiegen zu haben.
Restitution: Mutter begünstigt – Tante verschwiegen
Templ hatte 2005 im Namen seiner Mutter einen Restitutionsantrag für einen Anteil des ehemaligen Sanatoriums Fürth in Wien-Josefstadt eingebracht. Templs Mutter bekam ein Zwölftel der Immobilie zugesprochen, also 1,1 Millionen Euro aus dem Verkaufserlös.
Templ wird vorgeworfen, seine Tante im Antrag verschwiegen und auch bei einer persönlichen Befragung angegeben zu haben, seine Mutter sei das einzige Kind gewesen.
Journalist Templ wegen Betrugs verurteilt
Im April 2013 war Templ in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Allerdings wurde nicht die Tante als Geschädigte angesehen, sondern die Republik. Hätte der Bund von der Tante gewusst, hätte Templs Mutter nur die Hälfte, also 550.000 Euro, ausbezahlt bekommen.
Der Angeklagte und seine Mutter hätten sich um die zweite Hälfte unrechtmäßig bereichert und den Bund in diesem Umfang geschädigt. Die Schadenssumme beträgt laut Urteil 550.000 Euro.
Inhalt der Berufungsverhandlung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde Templs zurück. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Wien darüber, ob die Strafhöhe angemessen ist. Bis zur Berufungsverhandlung am Freitag soll versucht werden, über die Zivilanwälte einen Ausgleich mit der Tante zu erreichen, sagte Templs Anwalt zur APA.
(apa/red)