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Religiöse Beschneidungen in Vorarlberg auf Krankenschein?

Rituelle Beschneidungen auf Krankenschein? Schwere Vorwürfe gegen Ärzte.
Rituelle Beschneidungen auf Krankenschein? Schwere Vorwürfe gegen Ärzte. ©APA
Feldkirch - Für Aufregung sorgte am Mittwoch eine Aussendung der Initiative gegen Kirchenprivilegien. Ihr Sprecher Niko Alm vermutet, dass Ärzte vielfach sogenannte Gefälligkeitsdiagnosen stellen und so rituelle Beschneidungen als medizinisch notwendiger Eingriff auf Krankenschein vorgenommen werden.
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Anhand von Zahlen der Statistik Austria zeige sich, so die Initiative, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen den Behandlungszahlen der sogenannten Phimose (Vorhautverengung) und des Anteils der moslemischen Bevölkerung in den jeweiligen Bundesländern gebe. So habe nach den vorliegenden Zahlen ein Vorarlberger Kind nahezu das dreifach höhere Risiko einer Phimoseerkrankung als etwa ein burgenländisches Kind. Vor dem Hintergrund, dass der islamische Bevölkerungsanteil in Vorarlberg sehr hoch sein, im Burgenland hingegen am niedrigsten sei. „Dass religiöse Ritualhandlungen auf Kosten der Sozialversicherung und somit der Steuerzahlern durchgeführt werden, geht eindeutig zu weit“, so Alm.

Offizielle Zahlen in Vorarlberg konstant

Rund 320 Beschneidungen wurden alleine 2011 in den Krankenhäusern Bregenz und Feldkirch durchgeführt, wie die Krankenhausbetriebsgesellschaft auf VOL.AT-Nachfrage bestätigte. Über die Gründe für die Beschneidungen konnte man allerdings keine genauere Auskunft geben, da in den Unterlagen lediglich der Eingriff an sich dokumentiert wird, nicht aber der Grund dafür. In den vergangenen Jahren seien die Zahlen recht konstant gewesen. Zwar gebe es jährliche Schwankungen, ein Trend, dass die Zahlen steigen ist allerdings nicht festzustellen.

Detailzahlen nur schwierig zu erheben

Wie viele Beschneidungen allerdings tatsächlich in Vorarlberg pro Jahr durchgeführt werden, ist nur sehr schwer in Zahlen zu fassen. Dies liegt vor allem daran, dass diese Eingriffe nur teilweise in den Krankenhäusern durchgeführt werden. Wie am Mittwoch zu erfahren war, führen auch vereinzelt niedergelassene Ärzte Beschneidungen ambulant durch. Genaue Zahlen dazu waren auf Nachfrage allerdings nicht zu bekommen.

Gefälligkeitsdiagnose nicht auszuschließen

Gesundheitslandesrat Dr. Christian Bernhard, der sich am Mittwoch für die Durchführung ritueller Beschneidungen an Krankenhäusern ausgesprochen hat, kann auf Nachfrage einzelne Gefälligkeitsdiagnosen nicht ausschließen. Ob und wie viele derartige Diagnosen tatsächlich stattfinden, lässt sich allerdings nur schwer ermitteln. Dies mag vor allem finanzielle Gründe haben. So werden Eingriffe aus medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse getragen, rituelle Beschneidungen müssen privat bezahlt werden. Die Kosten für eine Beschneidung aus medizinischen Gründen trägt die Krankenkasse, für eine rituelle Beschneidung müssen rund 500 Euro bezahlt werden. Zwar müsse man das natürlich prüfen, für Bernhard geht es bei der Debatte aber in erster Linie darum, Rechtssicherheit für die Ärzte zu schaffen. Dazu erwartet man nun auf den Bericht von Seiten der Regierung. Grundsätzlich sollten nach Wunsch des Landesrates alle Beschneidungen in den Krankenhäusern durchgeführt werden. „Dies wäre die qualitativ beste Regelung“, so Bernhard abschließend.

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