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Reisen in Europa: Bestimmungen für Österreicher im Ausland

Hier die Maßnahmen, die man beachten muss, wenn man ins Ausland fährt.
Hier die Maßnahmen, die man beachten muss, wenn man ins Ausland fährt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Im Folgenden ein Überblick über die Bestimmungen in der Coronakrise, die für Österreicher bei Reisen in andere europäische Länder gelten. Grob lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

1. Die Einreise ist ohne Auflagen möglich. 2. Man muss einen negativen Corona-Test vorweisen oder muss eine bestimmte Zeit in Quarantäne. 3. Die Einreise ist nur möglich, wenn man zu einer bestimmten Personengruppe gehört. Seit kurzem unterscheiden viele europäische Länder bei ihren Risikoeinschätzungen nach einzelnen Regionen, weshalb nun für die österreichischen Bundesländer zum Teil unterschiedliche Regeln gelten. Betroffen von derartigen regionalen Reisewarnungen sind vor allem Wien, Tirol und Vorarlberg. Die Schweiz setzte auch Ober- und Niederösterreich auf ihre "rote Liste".

Außerdem bedeutet eine freie Einreise nicht automatisch, dass Reisen so einfach möglich ist. Denn auch Österreich hat für mehrere Länder und Regionen Reisewarnungen (Stufe 6 des Außenministeriums) und Auflagen bei der Rückeinreise nach Österreich erlassen. In diesem Fall muss ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist) mitgeführt werden. Alternativ kann man sich in (Heim-)Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen - und zwar auf eigene Kosten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte Quarantäne einzuhalten.

ALBANIEN: Freie Einreise für Österreicher nach Albanien. Es gilt aber wie für die meisten Balkan-Staaten eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums.

ANDORRA: Freie Einreise für Österreicher. Österreich hat seinerseits allerdings eine Reisewarnung verhängt.

BELGIEN: Personen, die sich in den vergangene 14 Tagen in Wien, Tirol oder Vorarlberg aufgehalten haben, müssen in Belgien einen PCR-Test durchführen (ausländische Tests werden generell nicht anerkannt) und sich - selbst bei einem negativen Testergebnis - in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Vor der Einreise nach Belgien gilt eine verpflichtende Online-Registrierung. Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem der drei Bundesländern aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. Die Einreise aus Belgien nach Österreich ist unterdessen ohne Auflagen möglich.

BOSNIEN-HERZEGOWINA: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt eine Reisewarnung, daher bei der Rückkehr nach Österreich ebenfalls Testpflicht.

BULGARIEN: Auf den bulgarischen Flughäfen und auch an den Landgrenzübergängen wurden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen für Einreisende eingerichtet. Personen mit Körpertemperatur über 37 Grad Celsius werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreichern und anderen EU-Bürgern. Umgekehrt ist aber eine Reisewarnung in Kraft.

DÄNEMARK: Österreich befindet sich auf der Liste der dänischen Reisewarnungen. Eine Einreise von Österreich nach Dänemark ist nur aus einem berücksichtigungswürdigen Grund möglich. Dazu zählen ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein Studium oder Geschäftsreisen. Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich. Umgekehrt gibt es bisher keine Einschränkungen.

DEUTSCHLAND: Einreisende aus Wien, Vorarlberg und Tirol - mit Ausnahme der beiden Enklaven Kleinwalsertal (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol) - müssen einen negativen Covid-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Zwischen den deutschen Bundesländern wird die Quarantänepflicht unterschiedlich gehandhabt, so verlangt etwa Schleswig-Holstein einen zweiten negativen Corona-Test frühestens fünf Tage nach Einreise, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Reisende, die in den vergangenen 14 Tagen nicht in Wien, Tirol oder Vorarlberg waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Einschränkungen einreisen. Ausnahmen gibt es auch für Pendler, den Transit (etwa im deutschen Eck und vom kleinen Walsertal) und bei Einreisen für familiäre Angelegenheiten wie der Pflege von Familienangehörigen, Besuchen des Lebenspartners oder der Kinder sowie medizinische Behandlungen und sonstige triftige Gründe.

Ab dem 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten, zu denen Wien, Vorarlberg und Tirol derzeit zählen, vor der Einreise digital anmelden. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

ESTLAND: Österreicher müssen bei der Einreise ein Gesundheitszertifikat vorweisen oder eine Quarantäne antreten. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

FINNLAND: Österreicher können nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Touristische Einreisen sind Österreichern nicht erlaubt. Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Für Einreisende besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

FRANKREICH: Freie Einreise für Österreicher. Österreich hat aber seinerseits für die Regionen Ile-de-France mit dem Großraum Paris und die Provence-Alpes-Cote d'Azur mit der Hafenstadt Marseilles eine Reisewarnung verhängt. Es gilt bei der Rückkehr aus diesen Regionen Test- bzw. Quarantänepflicht.

GRIECHENLAND: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Ohne Registrierung setzt es eine Geldstrafe von 500 Euro bzw. kann man auch an der Grenze abgewiesen werden. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (rund 24 Stunden). Die Rückkehr ist ohne Auflagen möglich.

GROSSBRITANNIEN: Reisende aus Österreich müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise online verpflichtend bekannt gegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit Strafen von bis zu 10.000 Pfund (10.108,98 Euro) zu rechnen. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative zur Heimquarantäne. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

IRLAND: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten. Auch muss ein Formular ausgefüllt werden: Ein Nichtausfüllen, Falschangaben oder unterlassene Updates bei Änderung des Aufenthaltsortes sind strafbar (bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe). Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

ISLAND: Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test bei der Einreise sowie einen verpflichtenden zweiten kostenlosen Test vier bis sechs Tage nach der Einreise vornehmen. Zwischen den beiden Tests muss eine Quarantäne eingehalten werden.

ITALIEN: Freie Ein- und Rückreise. Registrierungen sind nur für die Regionen Apulien, Kalabrien, Sardinien, Sizilien notwendig.

KOSOVO: Die Einreise ist frei, es gilt aber eine Reisewarnung seitens Österreichs, daher bei der Rückkehr ebenfalls Test- bzw. Quarantänepflicht.

KROATIEN: Freie Einreise. Allerdings gilt auch hier eine Reisewarnung seitens Österreich, daher bei der Rückkehr ebenfalls Test- bzw. Quarantänepflicht.

LETTLAND: Österreicher müssen bei der Einreise wieder in eine 14-tägige Selbstquarantäne. Freie Rückreise nach Österreich.

LIECHTENSTEIN: Freie Ein- und Rückreise.

LITAUEN: Österreicher müssen in eine 14-tägige Quarantäne, zusätzlich muss ein negativer Covid-19-Test bei Einreise vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ein negativer Test hebt die Quarantänepflicht nicht auf. Freie Rückreise nach Österreich.

LUXEMBURG: Freie Ein- und Rückreise. Am Flughafen Luxemburg erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen Covid-19-PCR-Test, der direkt am Flughafen oder in einem medizinischen Labor gemacht werden kann.

MALTA: Für die Einreise gibt es an sich keine Auflagen. Ankommende aus Österreich müssen sich lediglich die 14 Tage vorher in Österreich oder einem anderen als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. Einreisende werden zur eventuellen Kontaktrückverfolgung gebeten, eine 'Public Health Passenger Locator Card' auszufüllen sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten 2 Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben. Keine Auflagen bei der Rückreise.

MOLDAU: Für Einreisende aus Österreich gilt eine Quarantänepflicht. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung verhängt.

MONACO: Die Ein- und Rückreise ist frei.

MONTENEGRO: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung des Außenministeriums.

NIEDERLANDE: Einreisende aus Wien und Innsbruck müssen sich nach der Ankunft für zehn Tage in Heimquarantäne begeben. Auch ein negativer PCR-Test vor oder nach Ankunft in den Niederlanden hebt diese Bestimmung nicht auf. Personen, die lediglich über die Flughäfen Wien oder Innsbruck reisen aber keinen Aufenthalt in diesen Städten hatten, sind von der Quarantäne nicht betroffen. Die Rückkehr nach Österreich ist unterdessen ohne Auflagen möglich.

NORDMAZEDONIEN: Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft.

NORWEGEN: Österreicher müssen nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten. Freie Rückreise nach Österreich.

POLEN: Freie Ein- und Rückreise.

PORTUGAL: Nur auf den Inseln Madeira sowie auf den Azoren ist bei der Einreise ein negativer Corona-Test, der nicht älter als drei Tage ist, vorzuweisen oder muss bei der Einreise vor Ort ein Test durchgeführt werden. Für das Festland gibt es keine Einreisebeschränkungen für Österreicher. Vonseiten Österreichs gilt die Reisewarnung nur mehr für die Regionen Lissabon und Norte. Bei der Rückkehr aus diesen Regionen gilt Test- bzw. Quarantänepflicht.

RUMÄNIEN: Einreisende aus Österreich müssen für 14 Tage in Quarantäne, ab dem achten Tag können sie einen PCR-Test durchführen lassen - fällt dieser negativ aus, wird ihre Quarantäne am zehnten Tag aufgehoben. Ausnahmen gelten für Reisende, die weniger als drei Tage in Rumänien bleiben. Für sie reicht bei der Einreise ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test. Österreich erließ bereits im Sommer eine Reisewarnung für Rumänien.

RUSSLAND: Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner von russischen Bürgern, Diplomaten und Schlüsselkräfte dürfen einreisen und müssen beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf Englisch oder Russisch, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen. Umgekehrt hat Österreich eine Reisewarnung gegen Russland verhängt.

SAN MARINO: Parallel zu Italien freie Ein- und Rückreise.

SCHWEDEN: Freie Einreise. Auch bei der Rückkehr nach Österreichs gibt es keine Auflagen mehr.

SCHWEIZ: Es gilt für Reisende aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich eine Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahme gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist unterdessen auflagenfrei.

SERBIEN: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infizierung geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Gesundheitswarnung in englischer und serbischer Sprache über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie im Land. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung vonseiten Österreichs und daher bei der Rückkehr Test- bzw. Quarantänepflicht.

SLOWAKEI: Freie Ein- und Rückreise. Die Person muss sich aber in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. Personen, die das nicht waren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sie und die Mitglieder ihres Haushalts müssen in Heimisolation gehen, bis das Ergebnis eines Covid-19-Tests vorliegt, der frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden darf.

SLOWENIEN: Die Regierung in Ljubljana hat gegen die Bundesländer Wien, Tirol und Vorarlberg eine Reisewarnung verhängt. Nach der Einreise muss entweder eine zehntägige Quarantäne angetreten oder ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Allerdings gelten verschiedene Ausnahmen wie etwa für Pendler, Schüler und Immobilienbesitzer. Der Transit durch Slowenien ist innerhalb von zwölf Stunden auflagenfrei. Sonderfälle sind auch dringende persönliche oder geschäftliche Reisen, wobei die Rückkehr binnen 48 Stunden erfolgen muss. Saisonarbeiter dürfen sich 24 Stunden auflagenfrei in Slowenien aufhalten. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Einschränkungen möglich.

SPANIEN: Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Allerdings hat Österreich für das spanische Festland sowie die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) eine Reisewarnung verhängt. Nur Rückkehrer von den Kanarischen Inseln sind von der Test- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK: Grundsätzlich freie Einreise für Österreicher. Für die Region Prag gibt es aber eine österreichische Reisewarnung. Ab Montag gilt bei einer Rückkehr aus der tschechischen Hauptstadt eine Quarantänepflicht oder die verpflichtende Vorlage eines negativen Covid-19-Tests.

TÜRKEI: Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung herausgegeben.

UKRAINE: Die Regierung hat bis Ende September geltendes Einreiseverbot für Ausländer erlassen. Ausnahmen gibt es unter anderem für enge Verwandte von ukrainischen Staatsangehörigen, Studierende, Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Kulturschaffende auf Einladung einer Kulturinstitution sowie Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung erlassen.

UNGARN: Es gilt erneut ein Einreiseverbot für Ausländer. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Pendler. Touristische Reisen sind nicht gestattet. Die Rückreise nach Österreich ist unterdessen auflagenfrei.

VATIKAN: Parallel zu Italien freie Ein-und Rückreise.

WEISSRUSSLAND (BELARUS): Die Einreise für Österreicher ist an sich frei. Allerdings sind zahlreiche Flüge ausgesetzt und die Einreise über den Landweg eingeschränkt. Abgesehen von der Corona-Pandemie durchlebt Weißrussland derzeit eine politische Krise: Seit der von der Opposition als manipuliert eingestuften Präsidentenwahl kommt es zu Protesten gegen das autoritäre Regime von Langzeit-Machthaber Alexander Lukaschenko. Vonseiten Österreichs gilt eine Reisewarnung wegen der Corona-Situation.

ZYPERN: Einreisende aus Österreich müssen verpflichtend einen negativen PCR-Test bei der Einreise nach Zypern vorweisen. Der PCR-Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Zum türkischen Nordteil der Insel hält das Außenministerium fest: "ACHTUNG! Die Einreise von österreichischen TouristInnen in die international nicht anerkannte 'Türkische Republik Nordzypern' im Wege der Demarkationslinie ist wegen der gegenwärtigen Covid-19- Pandemie bis auf weiteres untersagt." Freie Rückreise nach Österreich.

(APA/Red)

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