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Reifenwechsel nicht vergessen: Winterreifenpflicht startet

Ohne Winterreifen kann es teure Rechnungen geben.
Ohne Winterreifen kann es teure Rechnungen geben. ©APA/Fohringer
Auch wenn am Wochenende sonnig-herbstliches Wetter herrscht: Ab Sonntag herrscht Winterreifenpflicht. Sobald Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegt oder die Fahrbahn mit Eis überzogen ist, sind vier als Winterreifen gekennzeichnete Pneus Pflicht. Wer das nicht befolgt, riskiert Strafen von bis zu 5.000 Euro und ordentliche Probleme mit der Versicherung.
Der Winterreifentest 2015


Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Achtung: Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung, allerdings sollte man bei diesem Reifentypus vorsichtig sein, da die Bremseigenschaften nicht immer das Niveau eines klassischen Winterreifens erreichen. “Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten 4er-Regel stets richtig und sicher unterwegs ist”, so ARBÖ Chef-Techniker Erich Groiss.

Die 4er-Regel für Winterreifen-Sicherheit

  • Es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein. Die Wintertauglichkeit von Reifen ist durch das Zeichen M+S (Matsch + Schnee) gekennzeichnet.
  • Mindestens 4 mm Profiltiefe bei Winterreifen in Radialbauart, fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart.
  • Die “gesunde” Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre.

Die 4x4x4 Regeln werden von ARBÖ-Experten anhand eines Videos auf www.arboe.at/arboetv erläutert.

Strafen bis zu 5.000 Euro

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. “Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können”, so ARBÖ-Jurist Dr. Stefan Mann abschließend.

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