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Regierungsmitglieder müssen noch einmal angelobt werden

Eine Änderung bei den Zuständigkeiten macht den Akt notwendig.
Eine Änderung bei den Zuständigkeiten macht den Akt notwendig. ©APA
Nach der Änderung des Bundesministeriengesetz müssen einige Mitglieder von Türkis-Grün ihres alten Amtes enthoben und dann noch einmal ernannt werden.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen muss neun Mitglieder des türkis-grünen Kabinetts am kommenden Mittwoch noch einmal angeloben. Ungewöhnlich ist dieser Akt nicht: Aufgrund der neuen Zuständigkeiten mancher Ressorts musste das Bundesministeriengesetz geändert werden, weswegen die betroffenen Minister und Staatssekretäre zuerst ihres alten Amtes enthoben und dann noch einmal ernannt werden.

Van der Bellen lobt Regierung zum Teil noch einmal an

Nach der Kundmachung des Gesetzes muss der Bundespräsident nur jene Minister noch einmal angeloben, deren Ressorts sich gegenüber der vergangenen Bundesregierung geändert haben: So kommt etwa die Arbeit zum Familienministerium, die Umwelt wird dem Landwirtschaftsressort entkoppelt, das wiederum den Zivildienst aus dem Innenministerium erhält. Von keinen Änderungen betroffen ist Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Vizekanzler Werner Kogler wird als Ressortchef für Kunst und Kultur angelobt. Weiters betroffen sind Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Außenminister Alexander Schallenberg, Familienministerin Christine Aschbacher und Staatssekretär Magnus Brunner (alle ÖVP). Vonseiten der Grünen werden Sozialminister Rudi Anschober, Umweltministerin Leonore Gewessler, Justizministerin Alma Zadic und Kultur-Staatssekretärin Ulrike Lunacek erneut angelobt.

(APA/Red)

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