Reges Interesse von Ex-Zivildienern an Bundesheer-Jobs
Zum Vergleich: Bei der Polizei sind derzeit 73 Ex-Zivis in Ausbildung. Durch das Auswahlverfahren kamen beim Heer allerdings nicht allzu viele. Nur zehn wurden zum Ausbildungsdienst einberufen. Früher hinderte das Waffenverbot Zivildiener daran, in bestimmten Bereichen des Berufslebens tätig zu werden. Versperrt war etwa der Weg zur Polizei, zur Justizwache und – nicht ganz unlogisch – auch der zum Heer.
Seit einer von der damaligen Innenministerin Fekter initiierten Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2010 gibt es nun die Möglichkeit, es sich anders zu überlegen und in einem “Waffenberuf” tätig zu werden. Auch Traditions- und Sportvereine dürfen nunmehr Zivildiener aufnehmen, wenn sie das wünschen.
Staat doppelt dienen beim Bundesheer
Während bei der Justizwache keine zusätzliche Ausbildung nach dem Zivildienst verlangt wird, sollten potenzielle Exekutiv-Beamte einen einmonatigen Schnellsiede-Grundwehrdienst beim Heer absolvieren. Freilich fehlt dazu noch ein Abkommen zwischen Verteidigungs- und Innenressort, das aber vor dem Abschluss steht.
Beim Bundesheer wiederum müssen die ehemaligen Zivildiener den ganzen Präsenzdienst ableisten, sie dienen also dem Staat quasi doppelt. 71 Personen hielt dies aber nicht davon ab, beim Heer einmal ihr Interesse zu deponieren. 34 davon bewarben sich letztlich tatsächlich, allerdings schafften es nur 14 zur Eignungsprüfung. Scheitern kann so ein Antrag etwa, wenn die Person Vorstrafen hat oder nicht die ausreichenden körperlichen Voraussetzungen aufweist.
Übrig blieben schließlich zehn Personen, die den Eignungstest positiv absolviert haben. Die Hälfte von ihnen hat den Ausbildungsdienst vorzeitig beendet. Heuer folgt der nächste Anlauf. 34 Interessenten gab es. Vier davon können sich der Eignungsprüfung stellen.
(APA)