Regelung zur Kinder- und Jugendhilfe des Bundes rasch umsetzen
Minister Mitterlehner hat nun eine 15a-Vereinbarung vorgelegt, wo die Eckpunkte eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes skizziert sind. Wesentliche Schwerpunkte sind das verbindliche Vier-Augenprinzip bei der Gefährdungsabschätzung und bei der Hilfeplanung. Bei der heutigen (Freitag) Sitzung in Wien kündigte Mitterlehner an, noch heuer mit den drei ablehnenden Ländern Gespräche zu führen, um möglichst die ursprüngliche Intention eines Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetzes zu erreichen. Bei Nichterreichen soll ein Staatsvertrag mit jenen Ländern gemacht werden, die schon bisher zugestimmt haben.
Den Ländern sollen durch Unterzeichnung der Vereinbarung in den Jahren 2013 und 2014 jeweils sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. “Ich fordere rasche Verhandlungen, denn auch das Land Vorarlberg braucht die finanzielle Unterstützung des Bundes”, betonte Landesrätin Schmid.
Unabhängig vom Fortgang dieser Gespräche arbeitet Vorarlberg intensiv am neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auch darin ist das Vier-Augenprinzip ein wesentlicher Punkt. Zur Erinnerung: Es wurde ein breiter Dialogprozess mit Fachleuten der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrt sowie aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justiz und Exekutive geführt. Daraus entstanden sind programmatische Leitlinien, die derzeit in die Erarbeitung des neuen Landesgesetzes einfließen. Nach Befassung durch die Expertenkommssion im Fall Cain wird die Begutachtung eröffnet. Das Gesetz soll möglichst im Frühling 2013 in Kraft treten können, hofft Landesrätin Schmid.
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OTS0241 2012-10-05/15:02