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Regeln zu Silvester-Feuerwerk in Wien: Heuer nur Raketen mit CE-Kennzeichnung erlaubt

Feuerwerkskörper müssen ab diesem Jahr eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Feuerwerkskörper müssen ab diesem Jahr eine CE-Kennzeichnung aufweisen. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Zum Jahresende werden wieder Feuerwerkskörper gekauft. Beim Einkauf und beim Abfeuern dieser gibt es jedoch einiges zu beachten. So müssen alle Feuerwerkskörper eine CE-Kennzeichnung enthalten.
Feuerwerksverbot in Wien

Zu Silvester sind in Bezug auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern einige Regeln zu beachten: So dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 abgeschossen werden. Darunter fallen Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen. Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2, also Böller und Raketen, dürfen im Wiener Ortsgebiet nicht entzündet werden. Alle Informationen zum Feuerwerksverbot in Wien zu Silvester haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Feuerwerkskörper muss CE-Kennzeichnung aufweisen

Obwohl das Abfeuern von Feuerwrkskörpern der Kategorie F2 verboten ist, ist deren Verkauf und Besitz erlaubt. Dabei gibt es jedoch auch Einschränkungen: So müssen die Feuerwerkskörper eine sogenannte CE-Kennzeichnung enthalten. Diese Regelung gilt dieses Jahr zum ersten Mal. Ab 3. Juli 2017 dürfen nicht CE-konfomre Pyrotechnik-Gegenstände nicht mehr verwendet werden. Das CE-Kennzeichen besagt, dass der pyrotechnische Gegenstand das Zertifizierungsverfahren in einem der Mitgliedsländer der Europäischen Union ordnungsgemäß durchlaufen hat und daher in einem Land zum Vertrieb zugelassen wurde. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Gegenstand in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf dem Markt eingeführt worden ist und nicht ein eigenes nationales Zulassungsverfahren durchzuführen ist.

Online-Kauf von Feuerwerkskörpern ist erlaubt

Der Online-Kauf von Feuerwerken ist unter bestimmten Auflagen möglich. Pyrotechnikartikel dürfen auch aus dem EU-Ausland bestellt werden. Allerdings müssen die Produkte den inländischen Gesetzen und Qualitätskriterien entsprechen. Dazu zählt die CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus müssen Name und Adresse des Herstellers angegeben sein. Die betreffende Altersgrenze sowie Angaben zur jeweiligen Kategorie müssen ebenfalls auf dem Produkt verzeichnet sein. Für die Einfuhr von Silvesterrakten und -böllern von Feuerwerkskörpern höherer Kategorien, also F3 und F4, benötigt man eine behördliche Genehmigung.

Wer illegal Feuerwerkskörper besitzt oder verwendet, macht sich nach dem Pyrotechnikgesetz strafbar und muss bis zu 3.600 Euro zahlen.

>>>Hier geht es zum Artikel für Feuerwerksverbote in Wien.

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