Durch eine familiäre Vorbelastung erkrankte die Frau im Jahr 2000 an einer Depression, in Folge dieser ihr eine befristete Invalidität zugesprochen wurde, schildert ihr Lebensgefährte im Gespräch mit SALZBURG24. Auch eine dauerhafte Sprunggelenksverletzung macht der Frau zu schaffen. Die Invaliditätspension wurde immer wieder zuerkannt, bis sie im Jahr 2014 aus Eigeninitiative wieder eine Beschäftigung aufnahm – ein schwerer Fehler, wie sich später herausstellen sollte.
Rehab-Geld: 324,07 Euro statt 984,30 Euro monatlich
Nach achtmonatiger Arbeitszeit zwang die psychische Erkrankung die heute 43-Jährige zurück in den Krankenstand. Erneut wurde ihr eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Durch die Reform der Invaliditätspension, im Zuge dieser die befristete Variante für Menschen, die zum 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt waren, komplett abgeschafft wurde, sprach man der Frau Rehabilitationsgeld zu. Dieses wird analog zum Krankengeld berechnet. Die Bemessung beruht auf dem aktuellen Pensionsanspruch. Aufgrund des geringen Alters bzw. durch die vorherige knapp 14-jährige Invalidität ist dieser bei der Salzburgerin natürlich nicht allzu hoch. Grundsätzlich ist bei Übergangsfällen vom alten ins neue System die bezogene Invaliditätspension zuzüglich der Ausgleichszulage die Bemessungsgrundlage für das Rehab-Geld. Letztere fiel während ihrer kurzen Beschäftigung aber weg.
Statt monatlich 984,30 Euro stehen ihr deshalb lediglich 324,07 Euro zu. Das entspricht einem Tagsatz von 10,80 Euro. Für die Mutter eine finanzielle Katastrophe. Wie ihr Lebensgefährte beschreibt, werde die Familie in den finanziellen Ruin getrieben. Es bleibe nur der Weg zu Hilfsorganisationen, da die Mindestsicherung aufgrund der partnerschaftlichen Bedarfsgemeinschaft nicht greift.
Flachgauerin durch Reform benachteiligt
Nun hat sich die Arbeiterkammer Salzburg dem Fall angenommen. “Durch den Versuch aus der Invalidität in die Arbeitswelt zurückzukehren, widerfährt der Frau eine finanzielle Ungerechtigkeit”, kritisiert AK-Anwältin Ingrid van Tijn. Beim Arbeits- und Sozialgericht wurde eine Klage gegen die Salzburger Gebietskrankenkasse eingebracht. Rein rechtlich wäre diese aber abzulehnen, so van Tijn, es handle sich hierbei um Lücken bzw. Mängel im Gesetz. Solche Fälle seien bei der Reform nicht ausreichend bedacht worden. Ingrid van Tijn geht hier von einem Fall von sozialer Härte aus. Notfalls werde man aber bis vor den Verfassungsgerichtshof gehen.
Im Zuge eines ähnlichen Falls appellierte Volksanwalt Günther Kräuter im Oktober des Vorjahres an die zuständigen Ministerien eine Gesetzesänderung zu erwirken, da “eine Person, die trotz ihrer schweren Erkrankung gearbeitet hat, […] dafür bestraft wird”. Denn hätte die Flachgauerin während der Umstellungsphase im Jahr 2014 nicht gearbeitet, sondern – wie schon zuvor – Invaliditätspension und eine Ausgleichszulage bezogen, würde ihr diese noch heute zustehen.
Das Ziel der Reform der Invaliditätspension
Menschen, die (vorübergehend) berufsunfähig sind, bekommen keine Pension mehr, sondern Rehabilitations-Geld. Die Umstellung sollte de facto eine von vielen Maßnahmen sein, um das effektive Pensionsantrittsalter nach oben zu drücken. Betroffen sind alle, die ab dem 1. 1. 1964 geboren sind. Sie sollen im Krankheitsfall medizinisch behandelt und oder umgeschult werden, damit sie wieder arbeiten können. Für die Zuerkennung des Rehab-Geldes ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuständig, für Auszahlung und Betreuung der Betroffenen die Krankenkassen.
Mit Ende des vergangenen Jahres haben in Österreich 18.546 Personen Rehab-Geld bezogen. Davon waren 8.268 Männer und 10.278 Frauen. Ungefähr jeder Dritte war noch keine 40 Jahre alt. Fast drei Viertel (72,6 Prozent) aller Fälle betreffen psychiatrische Erkrankungen.