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Rechtswidrige Provisionen? AK-Kritik an Vorarlberger Maklern

AK-Konsumentenschützerin Dr. Ulrike Stadelmann
AK-Konsumentenschützerin Dr. Ulrike Stadelmann ©VOL.AT | AK
AK kritisiert: Immer mehr Konsumenten müssen wegen widerrechtlicher Provisionszahlungen gegen Makler vor Gericht.
Mieter sollen keine Maklerprovision zahlen

Die Vorarlberger Arbeiterkammer kritisiert die Vorgehensweise mancher Wohnbaufirmen und Immobilienmakler in Vorarlberg. Es würden Tausende Euro Provision kassiert, obwohl zwischen Makler und Vermieter ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Das Gesetz sieht vor, dass der Konsument schriftlich auf dieses Naheverhältnis hingewiesen wird. Dieses Gesetz würde jedoch in vielen Fällen nicht eingehalten werden. Die Kritik richtet sich vor allem gegen zwei Firmengruppen.

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Auf Naheverhältnis nicht hingewiesen

Im Fokus der AK ist hier besonders die Firmengruppe Hefel aus Lauterach. So habe beispielsweise die „smart home bauconsulting“ eine Wohnung der „Familie Hefel Privatstiftung“ vermittelt. Beide Firmen gehören zur Hefel Immobiliengruppe. Die AK kritisiert, dass auf das Naheverhältnis nicht hingewiesen worden sei. Schlussendlich kam es zu einem Prozess. Dem Urteil sei die „smart home bauconsulting“ dadurch entgangen, dass es die Provision doch noch zurückzahlte, heißt es seitens der AK.

Bei der AK Vorarlberg meldeten sich laut eigenen Angaben insgesamt 18 Betroffene. Mehrere Verfahren seien anhängig. Die Arbeiterkammer führt in einer Presseaussendungen folgende Beispiele an:

  • In einem Fall habe die Firmengruppe einem Vergleich unter der Bedingung zugestimmt, dass die klagende Mieterin Stillschweigen bewahrt.
  • In einem anderen Fall sei die Provision zwar zurückbezahlt worden, die angefallenen Zinsen und die Übernahme der Rechtskosten musste der Mieter jedoch einklagen.
  • Ein andermal war im Kleingedruckten zu lesen gewesen, dass ein „Naheverhältnis von der Hefel Privatstiftung zum Bauträger Hefel Wohnbau AG auf Immobilienmakler smart home bauconsulting GmbH“ “ besteht. Das Maklerbüro sei zur Rückzahlung der Provision verurteilt worden, da nach Ansicht des Gerichts der Hinweis in Form und Inhalt nicht ausreichend war.

AK-Konsumentenschützerin Ulrike Stadelmann: „Die Vorgehensweise der Hefel-Gruppe insgesamt mehr als fragwürdig. Die Konsumenten sind gezwungen, zu klagen, um ihre Rechte gegen den Makler durchzusetzen.“ Immer mehr Mieter sind dazu auch bereit, auch wenn sie wissen, dass ihr Mietverhältnis dann mitunter nicht mehr verlängert wird.“

Hefel weist Vorwürfe zurück

Hefel-Geschäftsführerin Graziella Hefel wehrt sich gegen die Vorwürfe: Es sei laut Gerichtsurteil lediglich der Verweis auf das wirtschaftliche Naheverhältnis zwischen firmeneigenen Maklern und firmeneigenen Vermietern zu wenig deutlich gewesen, wird Hefel im "ORF Vorarlberg" zitiert. Hefel vermutet, dass die Arbeiterkammer nur eine Änderung des Maklergesetzes zu Ungunsten der Vermieter vorantreiben will.

Kritik an WOGE

Auch die Firma WOGE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co KG, die Mietwohnungen der Wohn- und Geschäftsbau GmbH vermittelt, steht in der Kritik der Arbeiterkammer. Beide Firmen sind miteinander verflochten. Wieder geht es um Provisionen in der Höhe von zwei Bruttomonatsmieten samt Nebenkosten. Für eine Konsumentin brachte die AK Vorarlberg Klage ein. Nach Bestätigung des Urteils in zweiter Instanz habe die Konsumentin ihr Geld zurück, schildert die AK den Sachverhalt.

WOGE weist Kritik zurück

Anders sieht man die Situation seitens der WOGE-Geschäftsführung: Man sei derzeit darum bemüht, rechtliches mit der Arbeiterkammer zu klären, verdeutlicht Armin Moser, Geschäftsführer der WOGE, in einer telefonischen Stellungnahme gegenüber VOL.AT. Die Darstellung der Arbeiterkammer stimme so nicht. Man halte sich sehr wohl an das Maklerrecht und informiere Kunden auch ausreichend über das Naheverhältnis zwischen Makler und Kunde. Im beschriebenen Fall sei lediglich einem Mitarbeiter ein Fehler unterlaufen. Zudem habe man den von der AK erwähnten Prozess in erster Instanz gewonnen.

"Es kann doch nicht sein, dass hier gegen meine Firma Rufmord betrieben wird wegen einer Formulierung, bei der sich nicht einmal die Gerichte einig sind", ärgert sich Moser über die Vorgehensweise der Arbeiterkammer.

"Nicht im Sinne der Immobilienmakler"

„So wie es in der Aussendung (Anm.: der Arbeiterkammer) erläutert wird, ist es eine Situation, die leider immer mal wieder in Gesamtösterreich vorkommt“, erklärt Günther Ammann, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer. Man könne dies nicht unterstützen und Recht heißen, da es auch dem Maklerrecht widerspreche. "Zum Glück gibt’s die Fälle nur ganz selten", gibt Ammann im VOL.AT-Telefoninterview zu verstehen.

Die oben beschriebenen Fälle seien nicht im Sinne der Fachgruppe. Die ganze Branche werde in ein schlechtes Licht gerückt und leide auch darunter. "Es tut uns leid, wenn solche Dinge passieren", so Ammann.

Die Situation sei ganz klar, das Gericht befasse sich bereits mit den Fällen. In Schulungen und in der Ausbildung werde das Maklerrecht immer wieder erwähnt und geprüft. Man unterwerfe sich auch den Berufsleitlinien. "Zu 99 Prozent klappt das auch ganz gut, dass man sich daran hält", gibt Ammann zu verstehen.

(Red.)

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