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Rechtsextreme Störaktion gegen Ute-Bock-Haus in Wien nicht strafbar

Eine rechtsextreme Störaktion beim Ute-Bock-Haus im April in Wien-Favoriten dürfte ohne rechtliche Konsequenzen bleiben.
Eine rechtsextreme Störaktion beim Ute-Bock-Haus im April in Wien-Favoriten dürfte ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. ©APA/HERBERT P. OCZERET (Sujet)
Im April veranstalteten Rechtsextreme eine Störaktion beim Ute-Bock-Flüchtlingshaus in Wien-Favoriten. Diese bleibt offensichtlich ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Rechtsextreme Störaktion auf Ute Bock Haus in Wien
Rechtsextreme Störaktion am Wiener Ute-Bock-Haus: Bericht

Ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt eine Störaktion von Rechtsextremen im April beim Ute Bock-Flüchtlingshaus in Wien-Favoriten, laut "Kurier". Die Ermittlungen werden eingestellt, berichtete die Zeitung am Montag. Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium seien damit inhaltlich dem Vorhaben der Wiener Staatsanwaltschaft gefolgt, diesen Übergriff nicht strafrechtlich zu verfolgen und keine weiteren Schritte zu setzen.

Rechtsextreme Störaktion gegen Ute-Bock-Haus ist nicht strafbar

Seitens der StA Wien gab es auf APA-Anfrage am Montag vorerst keine Bestätigung. Rechtsextreme der Gruppierung "Patrioten in Bewegung", die Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) damals den "Identitären" zurechnete und die Tat als nicht tolerierbar bezeichnete, bestiegen am 24. April dieses Jahres das Dach des Flüchtlingshauses in Wien-Favoriten und enthüllten dort ein mit fremdenfeindlicher Botschaft versehenes Transparent. Außerdem verteilten die Rechtsextremen Flyer und zündeten pyrotechnische Gegenstände, auch wurden laut "Kurier" von vermummten Personen rassistische Parolen skandiert.

(APA/Red)

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