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Rechtsanwalt verklagt früheren Arbeitgeber

Rechtsanwalt verklagt früheren Arbeitgeber
Rechtsanwalt verklagt früheren Arbeitgeber ©VN
Ein junger Oberländer Rechtsanwalt hat einen erfahrenen Unterländer Rechtsanwalt verklagt.

Die Klagsforderung in dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch betrug ursprünglich 8300 Euro und macht inzwischen noch rund 6000 Euro aus. Dabei macht der Kläger finanzielle Ansprüche aus seiner zweijährigen Ausbildungszeit als damaliger Konzipient in der Kanzlei des Beklagten geltend.

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5500 Euro verlangt der Ex-Konzipient für den Sonderurlaub, den er zum Lernen für die Rechtsanwaltsprüfung konsumiert hat. Er habe mit seinem damaligen Arbeitgeber vereinbart, dass er den Prüfungsurlaub bezahlt bekomme, behauptet der Kläger. Der Beklagte bestreitet das und sagt, es sei klar gewesen, dass der Prüfungsurlaub nicht bezahlt werde.

Die Streitparteien wollen außergerichtlich über einen Vergleich zur Beendigung des Arbeitsprozesses ohne Urteil verhandeln. Deshalb wurde zu Prozessbeginn in der vorbereitenden Tagsatzung Ruhen vereinbart. Das heißt, dass das Gerichtsverfahren zumindest in den nächsten drei Monaten nicht fortgesetzt wird. In der Klage wird unter anderem auch gefordert, dass der Beklagte dem Kläger die Übernachtungskosten von 326 Euro für ein juristisches Seminar im Osten Österreichs ersetzt. Das beantragte Dienstzeugnis hat der Kläger inzwischen erhalten. Der Ex-Arbeitgeber sagte vor Gericht, der Kläger sei der einzige seiner Konzipienten gewesen, den er gekündigt habe. Um das berufliche Fortkommen nicht zu behindern, sei die Kündigung dann in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrags umgewandelt worden. Sein ehemaliger Konzipient sei zwar ein begnadeter Jurist, er sei aber lustlos gewesen und habe keine zufriedenstellende Arbeitsleis­tung erbracht.

Die Arbeitsrichterin merkte an, sie entnehme den Schriftsätzen der Streitparteien, dass es während der zweijährigen Zusammenarbeit offenbar zu wechselseitigen Kränkungen gekommen sei.

(Neue/Seff Dünser)

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