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Rechtliche Lage bei Hochwassereinsätzen: Kündigung, Urlaub oder Freistellung?

In Salzburg standen am Mittwoch rund 600 freiwillige Feuerwehrleute im Einsatz. Hier ein Bild aus Anthering.
In Salzburg standen am Mittwoch rund 600 freiwillige Feuerwehrleute im Einsatz. Hier ein Bild aus Anthering. ©FMT-Pictures/MW
Wegen heftiger Überflutungen kamen insbesondere am Mittwoch zahlreiche Salzburger und Oberösterreicher – ob als Opfer oder als freiwillige Helfer – nicht zu ihrem Arbeitsplatz. Wie sieht in solchen Fällen die rechtliche Lage aus? Wir haben uns bei der Arbeiterkammer (AK) erkundigt.

Zahlreiche Arbeitnehmer stellen sich derzeit dieselbe Frage: Was passiert, wenn man nicht arbeiten gehen kann, weil das Zuhause überflutet wurde, man mit Aufräumarbeiten belastet ist oder der Arbeitsplatz nicht erreichbar ist?

Kann ich bei Fernbleiben gekündigt werden?

Den wichtigsten Punkt klären wir gleich vorab: Es ist kein Entlassungsgrund, wenn man auf aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommt. Hierbei handelt es sich um einen Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Man ist aber verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zur Arbeit zu kommen bzw. den Arbeitgeber umgehend zu benachrichtigen, informiert die AK Salzburg auf ihrer Homepage. Im Einzelfall sei zu prüfen, ob auch Eigentumssicherung einen Dienstverhinderungsgrund darstellt.

Muss ich mir Urlaub nehmen?

“Aus der Erfahrung der vergangenen Hochwasserkatastrophen wissen wir, dass manche Arbeitgeber von ihren Beschäftigten verlangen, sich für die ausgefallene Arbeitszeit Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen”, weiß Johann Kalliauer, Präsident der oberösterreichischen Arbeiterkammer.

Arbeitsrechtlich sei der Sachverhalt nicht immer ganz eindeutig, erklärt er. Die versäumte Arbeitszeit ist auf jeden Fall zu bezahlen, wenn die Firma wegen des Hochwassers nicht erreichbar oder sie überhaupt geschlossen ist. Das gilt für alle Beschäftigten, egal ob Arbeiter oder Angestellte. Außer im Kollektivvertrag ist eine gegensätzliche Vereinbarung festgelegt.

Rechtslage für freiwillige Helfer

Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei Freiwilligen von Katastrophenhilfsdiensten. Am Mittwoch waren in Salzburg rund 600 Helfer der Feuerwehren im Einsatz, in Oberösterreich waren es gar 1.800. Dort waren auch am Donnerstag noch rund 350 Freiwillige eingesetzt.

Angestellte, die aufgrund ihres Hilfseinsatzes nicht arbeiten können, bekommen ihr Gehalt weiter. Bei Arbeitern ist das nicht garantiert, es hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Besteht wirklich kein Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Zeit, dann kann man sich an die Gemeinde wenden: Entfallene Löhne und Gehälter können vom Katastrophenschutzfonds ersetzt werden. Auf jeden Fall muss aber eine Meldung an den Arbeitgeber erfolgen.

(SALZBURG24)

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