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Rechnungshof-Prüfung zeigt: Wiener Beamte gehen am frühesten in Pension

Der RH kritisiert das niedrige Pensionsantrittsalter und vorzeitige Pensionierungen.
Der RH kritisiert das niedrige Pensionsantrittsalter und vorzeitige Pensionierungen. ©bilderbox.com (Sujet)
Der Rechnungshof hat die Bundesländer und die Stadt Wien hinsichtlich der Pensionen ihrer Beamten und der Pensionsanpassungen geprüft. Das Ergebnis: In Wien gehen Beamte am frühesten in Pension, 50 Prozent werden krankheitsbedient in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Der Rechnungshof hat die Gebarung der Länder und der Stadt Wien hinsichtlich der Pensionen ihrer Beamten zwischen 2010 bis 2015 sowie hinsichtlich der Pensionsanpassungen geprüft. Die Prüfungen ergaben, dass in allen Bundesländern das durchschnittliche Pensionsantrittsalter deutlich unter dem gesetzlichen von 65 Jahren lag.

Pension in Wien: Antrittsalter deutlich unter gesetzlicher Vorgabe

In Wien gingen die Beamten zwischen 2010 und 2015 mit durchschnittlich 57,6 Jahren in Pension, in Kärnten und Niederösterreich waren es 59,5 bzw. 59,6 Jahre. Am längsten arbeiten die Beamten im Burgenland (61 Jahre).

Grund für das niedrige Pensionsantrittsalter ist u.a. der hohe Anteil an krankheitsbedingten vorzeitigen Ruhestandversetzungen. In Wien waren das 50,2 Prozent und in Kärnten 40,8 Prozent der Beamten. Bei den übrigen Ländern lag der Anteil krankheitsbedingter Ruhestandsversetzungen zwischen acht Prozent (Vorarlberg) und 19 Prozent (Salzburg).

Alte Hacklerregelung hat Antrittsalter gesenkt

Die Beanspruchung der mittlerweile auslaufenden Hacklerregelung-alt (Pension nach 40 Beitragsjahren) hat ebenfalls das Pensionsantrittsalter kräftig gesenkt. In Niederösterreich und Tirol sind 62 Prozent der Beamten nach diesem Modell in Pension gegangen.

Insgesamt erfolgten im Zeitraum 2010 bis 2015 rund 8.000 Ruhestandsversetzungen von Bundesbeamten und 2.062 von Landesbeamten nach den jeweiligen Hacklerregelungen-alt. Das verursacht Mehrkosten von fast zwei Mrd. Euro gegenüber einer Ruhestandsversetzung mit dem für eine Alterspension erforderlichen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, kritisiert der Rechnungshof.

Die normale Alterspension wurde in allen Ländern von einem geringen Teil der Bediensteten beansprucht. In Niederösterreich waren es gar nur 0,6 Prozent. Auf alle Länder umgerechnet gingen nur 3,5 Prozent alle Beamten nach diesem Modell in Pension. Eine Ausnahme war die Steiermark mit rund 15 Prozent. Ein Großteil der Beamten nutze die ebenfalls günstigere Beamtenpension für Landesbedienstete, in Kärnten und Salzburg waren es fast 50 Prozent.

Anteil der aktiven Bediensteten sank in Wien leicht

Die Pensionsausgaben erhöhten sich von 2010 bis 2015 im Bund um 17,2 Prozent, in den Ländern stiegen sie zwischen 8,2 Prozent in Tirol und 17,4 Prozent in Vorarlberg.

Der RH verglich weiters die Anzahl der Bediensteten sowie den entsprechenden Personalaufwand. Die Anzahl der aktiven Bediensteten stieg in Kärnten (0,4 Prozent), Niederösterreich (2,7 Prozent), Salzburg (3,3 Prozent), Vorarlberg (10 Prozent) und Tirol (11,3 Prozent). Eine Reduktion der Anzahl an aktiven Bediensteten erfolgte in der Steiermark (-1,4 Prozent), im Burgenland (-3 Prozent), in Oberösterreich (-9,6 Prozent) und in Wien (-0,2 Prozent) bzw. im Bund (-1,1 Prozent).

Vorarlberger bekommen höchste Pension

Pensionierte Landesbeamte genießen großzügigen Pensionsanpassungen als Bundesbeamte. Eine beispielhafte Berechnung (mit 3.500 Euro Pension im Jahr 2005) des Rechnungshofes hat ergeben, dass ehemalige Landesbeamte in Tirol monatlich um 117 Euro, in Oberösterreich um 201 Euro, in Wien um 230 Euro und in Vorarlberg um 363 Euro mehr Pension bekommen als ein Bundesbeamter. Das verursachte in Summe von 2006 bis 2016 Mehrkosten von 142 Mio. Euro.

Die jährliche Anpassung der Ruhensbezüge der Bundesbeamten war an die ASVG-Regelungen über die Pensionsanpassung und die Wartefrist für die erstmalige Pensionsanpassung gebunden. In den Jahren 2013 bis 2016 erfolgte die Pensionsanpassung der Bundesbeamten linear mit einem Prozentsatz, jedoch unabhängig von der Höhe der Pensionen. Der Entfall der Wartefrist für die erstmalige Pensionsanpassung der Bundesbeamten in den Jahren 2008 und 2009 begünstigte die zwei Pensionierungsjahrgänge gegenüber allen anderen Pensionierungszeitpunkten.

Anpassung der Bezüge wurde landesgesetzlich festgelegt

Die Länder legten die jährliche Anpassung der Ruhebezüge der Landesbeamten jeweils landesgesetzlich fest. Dabei übernahmen einige Länder die Regelungen des ASVG, andere wiesen eigene Regelungen für die Pensionsanpassung und für die Wartefristen auf. Teilweise wurden gegenüber dem ASVG/Bundesbeamtenpensionsrecht höhere Prozentsätze bei der Pensionsanpassung gewährt bzw. auf die Anwendung von Wartefristen für die erste Pensionsanpassung verzichtet.

Diese günstigeren Regelungen führten insbesondere in Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien zu höheren Pensionen im Vergleich mit dem ASVG/Bundesbeamtenpensionsrecht.

Der RH empfahl den Ländern Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg die gleichen Wartefristen einzuführen, wie sie im ASVG/Beamtenpensionsrecht vorgesehen sind. Das heißt, dass die Pension erstmalig erst im zweiten Jahr nach Antritt des Ruhestandes angepasst wird.

Länder sollen Anpassung mit Fixbetrag deckeln

Auch bei der jährlich neu festzulegenden Pensionsanpassung wären die landesspezifischen Prozentsätze für eine allfällige Erhöhung auf die Regelung der Pensionsanpassung im ASVG zu beschränken. Der RH empfahl den Ländern, die Anpassung ab einer Pensionshöhe, die der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage entspricht, mit einem Fixbetrag zu deckeln.

Im Rahmen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes führten alle Länder – außer Wien – Pensionssicherungsbeiträge für Bezieher von Zusatzpensionsleistungen aus direkten Leistungszusagen von Rechtsträgern, die der Kontrolle des RH unterlagen, ein. Die gesetzliche Verpflichtung betraf ehemalige Funktionäre und Bedienstete von sonstigen Rechtsträgern (insbesondere Unternehmen, Stiftungen, Fonds, Anstalten, Selbstverwaltungskörper). Der RH empfahl Wien, diese Pensionssicherungsbeiträge auch in Wien einzuführen.

(APA/Red)

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