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Rauhe Sitten auf Vorarlbergs Autobahn

Rasen, drängeln, rechts überholen. Jeder, der auf Autobahnen fährt, kennt Verkehrsrowdys. Videobilder von Rasern sorgen bei vielen Verkehrsteilnehmern für Angst vor aggressiven Fahrern.

“Wissenschaftlich ist bisher aber nicht erwiesen, dass es heute ein höheres Maß an aggressivem Verhalten im Straßenverkehr gibt als früher”, sagt der Verkehrspsychologe Fritz Meyer-Gramcko. Allerdings habe die Sensibilität für derartiges Fehlverhalten zugenommen – wegen der Berichterstattung, aber auch weil Verkehrsteilnehmer wegen der zunehmenden Verkehrsdichte häufiger unter Stress stünden und das Verhalten anderer deshalb anders wahrnähmen. Der Leiter der Vorarlberger Verkehrsgendarmerie, Major Gerhard Ellensohn, spürt die von Autofahrern beklagte Aggressivität wenig: “Für uns ist es schwierig, allgemeingültige Tendenzen festzustellen. Fix ist, dass die Anzahl von Anzeigen in meinem Bereich über die vergangenen Jahre gleich geblieben ist.” Es gibt Menschen, deren Persönlichkeit aggressives Verhalten am Steuer fördert – etwa Geschäftsmänner mit Ellenbogenmentalität. So geschehen im Jänner, als ein Firmenchef (37) aus Bregenz sich den Weg mit seinem Audi RS6 auf der A 14 freibahnte und einer Zivilstreife mit geschätzten 250 km/h wegzog. “Männer mit gutem Einkommen im ‘besten Alter’, die selbstständig berufstätig sind und großvolumige Autos fahren, steigen gerne aufs Gas”, bestätigt Stefan Bickel vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). In vielen Fällen seien es aber auch 18 bis 24-jährige Burschen, die ihre Grenzen auslotsen und sich dem Motto “Mir kann nichts passieren” hingeben. Stichwort Emanzipation: “Rasen ist nicht mehr ausschließlich männliches Statussymbol, es fallen diesbezüglich auch immer mehr junge Damen auf”, so Bickel.

Strafen drohen
Die Folgen einer Anzeige sind unterschiedlich, da individuell entschieden wird. Werden Autofahrer wegen zu schnellen Fahrens oder zu geringen Abstands aus dem Verkehr gezogen, ist neben einer Geldstrafe oft der Führerschein weg. Kann einem Fahrer Nötigung nachgewiesen werden, weil sich andere Verkehrsteilnehmer bedroht fühlen, hagelt es saftige Strafen. Die Rechtsprechung ist bisher jedoch widersprüchlich. “Jemanden wegen Nötigung anzuzeigen, ist in der Praxis unglaublich schwierig”, so Verkehrsgendarm Ellensohn.

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