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Rauchverbot: Nachtlokale beklagen Umsatzrückgang

Das Rauchverbot trat mit 1. November in Kraft.
Das Rauchverbot trat mit 1. November in Kraft. ©APA/LUKAS WODICKA
Das Rauchverbot hat in Österreich einen ruhigen Einzug gehalten. Gesetzesübertretungen wurden kaum verzeichnet, die Nachtgastronomie klagt aber über einen Umsatzrückgang.
Bilanz zum ersten rauchfreien Wochenende

Nach dem ersten rauchfreien Wochenende beklagt die heimische Nachtgastronomie einen Umsatzrückgang zwischen zehn und 20 Prozent. Dies berichtete Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), der APA aufgrund einer WhatsApp-Gruppe, in der sich 220 entsprechende Betriebe austauschen.

"Im Großen und Ganzen haben sich alle an das Gesetz gehalten", betonte Pulker. In Wien habe es kaum Beanstandungen durch das Marktamt gegeben. Man hoffe, dass bei der Strafe "nicht ins Volle gegriffen" werde.

Bisher acht Anzeigen in Wien

Bisher wurden 726 Lokale kontrolliert, in nur drei Fällen erstatteten die Behörden Anzeige wegen unerlaubten Rauchens, teilte Marktamtssprecher Alexander Hengl am Montag der APA mit.

Zusätzlich gab es fünf Anzeigen wegen fehlender Kennzeichnung des Rauchverbots. Zu Konflikten oder Beschimpfungen im Zuge der Überprüfungen sei es bisher nicht gekommen, versicherte Hengl. Am Wochenende war ein Streit in Sachen Rauchverbot in der Bundeshauptstadt eskaliert. Zwei Brüder hatten sich im Gürtellokal Chelsea eine Zigarette angesteckt und ließen sich auch von der Security nicht vom Pofeln abhalten. Weil sie Polizisten verletzten, wurden sie festgenommen.

In der Steiermark hat es nach Auskunft der Polizei keine Probleme bei der Umsetzung des Rauchverbotes in der Gastronomie am vergangenen Wochenende gegeben. Es sei ruhig gewesen und nichts gemeldet worden, sagte ein Polizeisprecher am Montag zur APA. Allerdings sei man ja auch nicht in erster Linie zuständig für die Kontrollen. Man schreite lediglich ein, wenn sich strafrechtliche Aspekte wie etwa Schlägereien ergeben würden.

Nur vereinzelte Gesetzesübertretungen

In Innsbruck habe es drei Betriebe gegeben, bei denen Übertretungen festgestellt wurden. Bei einem sei es auch um eine unbefugte Gewerbsausübung gegangen, hier soll ein Verfahren eingeleitet werden. Ein weiterer Gastronom habe zwar das Zigarettenrauchen verboten, Wasserpfeifen aber weiterhin erlaubt. "Nach einer Aufklärung durch die MÜG-Mitarbeiter zeigte er sich aber einsichtig und versprach, in Zukunft auch Wasserpfeifen zu verbieten", so Rizzoli. Ein Wirt habe erzählt, dass er in der Halloween-Nacht durchaus Probleme damit hatte, seiner Kundschaft zu erklären, dass ab sofort das Rauchen verboten sei, zu gröberen Zwischenfällen sei es aber nirgends gekommen, fügte Rizzoli hinzu.

Im Strafamt der Stadt Salzburg sind am ersten Wochenende des Rauchverbots noch keine Anzeigen eingegangen, teilte ein Sprecher der Stadt auf APA-Anfrage mit. Auch über Beschwerden lägen noch keine Informationen vor.

Disco in Oberösterreich sperrte zu

In Oberösterreich hatten die zuständigen Bezirkshauptmannschaften und Magistrate bereits im Vorfeld angekündigt, keine Schwerpunktkontrollen zum Start des Rauchverbots zu machen, man wartet auf Anzeigen bzw. kontrolliert bei anderen Prüfungen mit. In Linz hieß es am Montag auf Anfrage, dass bisher noch keine Anzeige eingegangen sei. Bei der Polizei waren keinerlei Zwischenfälle in oder vor Lokalen im Zusammenhang mit dem Rauchverbot bekannt.

Der Lärm auf der Straße vor den Lokalen habe schon zugenommen, doch habe es nicht mehr Anzeigen als sonst auch gegeben, meinte der Gastro-Obmann. Dies liege vor allem daran, dass man bereits im Vorfeld den Kontakt zu den Anrainern gesucht habe. Allerdings habe eine Disco in Oberösterreich nach 47 Jahren zugesperrt, da der Lärmpegel zu hoch wäre.

Keine Anzeigen in Niederösterreich

In Niederösterreich hat es bis Montagvormittag keine Anzeigen zum Rauchverbot gegeben. Bisher wurden in Summe drei Beschwerden - konkret in St. Pölten und Krems - dokumentiert, denen nun nachgegangen wird, sagte St. Pöltens Bezirkshauptmann Josef Kronister zur APA.

Es habe keine extra Kontrollen im Bundesland gegeben, die Einhaltung wird im Rahmen der Lebensmittelkontrollen bzw. bei sonstigen Kontrollen mitgeprüft. In St. Pölten sei das erste rauchfreie Wochenende in der Gastronomie im Großen und Ganzen"sehr ruhig" verlaufen, "die Bevölkerung scheint die jetzige Regelung zu akzeptieren", teilte der Magistrat der niederösterreichischen Landeshauptstadt am Montag auf APA-Anfrage mit.

Im Burgenland ist in der Landeshauptstadt Eisenstadt bisher noch keine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Rauchverbot in der Gastronomie eingelangt, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Rathaus. Aktive Kontrollen seien nicht geplant, sollte es Anzeigen geben, werde man sich das anschauen. Auch bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart lag vorerst noch keine Anzeige vor. Spezielle Kontrollorgane, um die Umsetzung des Rauchverbots zu überwachen, gibt es laut Auskunft seitens der Behörde nicht. Jedoch sollen zum Beispiel Lebensmittelinspektoren, die viel in Betrieben unterwegs seien, ein Auge auf die Situation werfen.

Zwei Anzeigen in Vorarlberg

In Vorarlberg sind seit dem Inkrafttreten des Rauchverbots in der Gastronomie zumindest zwei Anzeigen wegen unerlaubten Rauchens bei den Behörden eingelangt, diese betrafen die Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Einen Überblick zu geben war den Behörden am Montag aber noch nicht möglich, dazu werde man noch zwei, drei Tage benötigen. Die Zuständigen waren seit Montag früh mit dem Sichten des analogen und digitalen Posteinlaufs seit 1. November beschäftigt.

Von Regierungsseite wünschen sich die Gastronomen eine Klarstellung, was auf den Freiflächen vor den Lokalen erlaubt ist und was nicht. "Bei den Beamten auf Landesebene oder bei den Bezirkshauptmannschaften sieht das jeder anders, ob man etwa ein Zelt aufstellen darf oder nicht", beklagte Pulker. Bereits im Juli 2017 sei man deshalb bei der damaligen Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) vorstellig geworden, um eine Präzisierung zu bekommen. Diese sei immer noch ausständig und man könne den Betrieben deshalb bis heute keine Rechtsauskunft geben.

(APA/red)

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