Die Diskussion über eine Änderung der seit 2009 geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist durch den Lungenkrebstod des Journalisten Kurt Kuch ausgelöst worden. Die Wirtschaftskammer ist für eine Beibehaltung der Regelungen, nach denen kleinere Gaststätten als Raucher- oder Nicht-Raucherlokale geführt werden können. Ab einer bestimmten Größe ist eine Teilung möglich, wobei ein Nichtraucherbereich vorhanden sein muss. Gastwirte, die aus diesem Grund in Umbauten investiert haben, müssten bei einem generelle Rauchverbot entschädigt werden.
Trennung bringe Arbeiternehmern nichts
Für ein allgemeines Rauchverbot hat sich zuletzt auch der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) ausgesprochen. Die Gewerkschaft vida unterstützt die Forderung ebenfalls. Die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche schütze zwar die Gäste vor Passivrauch, bringen den Arbeitnehmern in der Gastronomie aber gar nichts, erklärte Helmut Woisetschläger, der Landesvorsitzende von Oberösterreich, am Montag in einer Aussendung. Der Gewerkschaft gehe es in erster Linie um die Gesundheit der Beschäftigten.
Finanzministerium rechnet noch
Das Finanzministerium ist in Zusammenhang mit dem angestrebten generellen Rauchverbot in der Gastronomie nach wie vor am Rechnen, was Entschädigungen für Umbauten seitens der Gastwirte betrifft. Das sagte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Montag am Rande des Bundesparteivorstands vor Journalisten.
Die Vorstellung gehe eher dahin, dass man die Entschädigungen über ein mögliches Abschreibemodell sichern könne als durch Direktzahlungen, wie von manchen gefordert, meinte Schelling.
(APA)