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Rauchverbot an Schulen gilt nun auch für Lehrer

Das Racuhverbot an Schulen muss klar beschildert sein.
Das Racuhverbot an Schulen muss klar beschildert sein. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Seit 1. Juli ist das Rauchen an Schulen auch für Lehrer ausdrücklich verboten. Vorher konnte man, wenn es etwa die Hausordnung zuließ, zumindest auf den Freiflächen am Glimmstängel ziehen.

Zuvor war die rechtliche Regelung des Rauchens an den Schulen etwas verworren: Ein absolutes Rauchverbot galt nur für das Schulgebäude selbst. Auf Freiflächen innerhalb der Schule wie etwa Pausenhöfen war das Rauchen für Schüler verboten, konnte aber an höheren Schulen in der Hausordnung grundsätzlich wieder erlaubt werden. Lehrer durften auf Freiflächen grundsätzlich rauchen, ihnen konnte dies per Hausordnung aber umgekehrt untersagt werden.

Ausnahmen fallen weg

Mit der Neuregelung fallen diese möglichen Ausnahmen weg. Etwaige von den Schulbehörden trotz Weisung nicht aufgehobene Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen fallen automatisch weg, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder etwaige Besucher der Schule. Letzter Rückzugsort für Anhänger des blauen Dunstes sind damit “rein privat genützte Bereiche” wie etwa die Dienstwohnung des Schulwarts. Das Rauchverbot ist außerdem “durch den Rauchverbotshinweis ‘Rauchen verboten’ oder eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen”.

(APA/red)

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