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Raubmord am Liesingbach: "Lebenslanger" erneut vor Gericht

Raubmord am Liesingbach
Raubmord am Liesingbach ©APA
Ein junger Slowake, der im April 2012 gemeinsam mit einem älteren Landsmann in Wien wegen Raubmordes rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat am Freitag eine zweite Chance erhalten.
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In einem wieder aufgenommenen Verfahren musste er sich im Straflandesgericht erneut wegen Raubmordes verantworten. Der 24-Jährige war bereits vor zweieinhalb Jahren zusammen mit einem 33-jährigen Landsmann schuldig erkannt worden, am 28. Juni 2011 Roland A. (33) nach Alterlaa gelockt und den Wiener dort in räuberischer Absicht in gemeinsamer Verabredung mit seinem Komplizen am Liesingbach mit neun wuchtigen Stichen in den Rumpf und drei in den Rücken erstochen zu haben.

Raubmord am Liesingbach

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Urteile bestätigt hatte, schrieb der 33-Jährige aus dem Gefängnis einen Brief an die damalige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Während er vor Gericht noch sämtliche Schuld von sich gewiesen und die Bluttat seinem jüngeren Bekannten in die Schuhe geschoben hatte, übernahm er in dem Schreiben nun die gesamte Verantwortung für das Geschehen. Er habe “den Verstand verloren”, weil Robert A. ihn küssen wollte, daher das Messer gezogen und diesen getötet. Der 24-Jährige habe “mit dem Mord nichts zu tun”, hieß es in dem Brief.

Der solcherart entlastete Slowake beantragte daraufhin ein neues Verfahren, das ihm im Hinblick auf die neue Beweislage bewilligt wurde. Vor einem Geschworenengericht (Vorsitz: Christoph Bauer) versicherte der 24-Jährige nun, er habe weder gesehen, wie Robert A. ums Leben gebracht wurde, noch bei der Verbringung der Leiche geholfen. Er gab lediglich zu, er habe dem 33-jährigen Wiener dessen Umhängetasche wegnehmen wollen.

Hintergrund zum Fall

Staatsanwalt Gerd Hermann zeigte sich von den jüngsten Entwicklungen unbeeindruckt. Für ihn steht weiterhin fest, dass die beiden Männer – sie stammen aus derselben ostslowakischen Ortschaft und kennen sich seit Kindertagen, weil sie Haus an Haus aufgewachsen sind – sich dahin gehend verabredet hatten, Robert A. ums Leben zu bringen. Mit einem Powerpoint-Vortrag untermauerte Hermann seine Vorwürfe: Demnach hatte der tiefgläubige Hindu, den der Staatsanwalt als “freundlichen, sehr gutmütigen Menschen” umschrieb, die beiden Slowaken am Karlsplatz kennengelernt und war ihnen näher gekommen.

Robert A. soll dem Jüngeren recht rasch Avancen gemacht, ihn gestreichelt und geküsst haben, was auch unbeteiligte Zeugen in der U-Bahn mitbekamen, mit der die drei Männer schließlich zu einem Park in Wien-Liesing fuhren, wo die Slowaken in einem Gebüsch ihre Schlafplätzen bezogen hatten. Sie waren an sich nach Österreich gekommen, um sich hier auf illegale Weise Kupferkabel zuzueignen.

 “Völlig unglaubwürdig”

Für den Staatsanwalt gab es keinen Zweifel, dass beide Männer am Mord beteiligt waren. Die Behauptung, Robert A. habe sich zunächst mit dem Jüngeren in ein Gebüsch zurückgezogen und diesen mit Bargeld, Ringen und seinem Mobiltelefon entlohnt, um seine Begehrlichkeiten im Anschluss auf den zweiten Slowaken zu richten, fand Hermann “völlig unglaubwürdig”, wie er betonte: “Kein Mensch schenkt heutzutage sein Handy her. Da ist ja das ganze Leben drauf aufgezeichnet.” Außerdem stehe fest, dass die Leiche vom Tatort in einen ruhigeren Winkel verbracht wurde, und da es auf der Wiese keine Schleifspuren gab und auch die Schuhe des Toten nicht beschmutzt waren, sei klar, dass sie von den beiden Männern zum späteren Auffindungsort getragen wurde.

(APA)

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