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"Raserversicherung" in Österreich untersagt

Nach Liechtenstein hat nun auch die österreichische Finanzmarkt-aufsichtsbehörde (FMA) den Verkauf und Vertrieb der Supergau Crazy Card und der Supergau Crazy Sport Card untersagt.

Nach Liechtenstein hat nun auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) den Verkauf und Vertrieb der Supergau Crazy Card und der Supergau Crazy Sport Card untersagt, sofern sie Versicherungsleistungen bei „Radarstrafen“ und „Parkvergehen“ vorsehen. Die Supergau Consulting AG mit Sitz in Liechtenstein, die beide „Cards“ vertreibt, sei als Versicherungsunternehmen nicht zugelassen und in Österreich nicht zum Geschäftsbetrieb berechtigt.

Am 3. Februar hatte auch das Liechtensteiner Amt für Volkswirtschaft den Verkauf der Versicherungen – eine Idee des Feldkircher Versicherungsmaklers, Eishockey-Managers und FPÖ-Landtagsabgeordneten Walter Gau – verboten. Die Firma hatte Privatpersonen angeboten, mit dem Kauf der Supergau-Crazy-Card unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der bezahlten Radar- bzw. von Parkstrafe zu vergüten.

Die FMA ist der Ansicht, dass dies ein Versicherungsgeschäft darstellt. Zudem sei eine Versicherung für „Radarstrafen“ und „Parkvergehen“ sittenwidrig, weil der Strafzweck unterlaufen würde.

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