Präsident Rudolf Edlinger, Clubjurist Nikolaus Rosenauer und Clubservice-Leiter Andreas Marek sind dafür in die Schweiz gereist.
Erst nach dem ebenfalls bereits für Freitag angekündigten Urteil in zweiter Instanz will Rapid über einen allfälligen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne entscheiden. Nur damit könnte ein Aufschub des Spiels ohne Publikum – sollte diese Sanktion von der UEFA-Berufungsinstanz nicht zurückgenommen werden – bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens erwirkt werden.
Spiel gegen Rosenheim als Geisterspiel
Derzeit müssten die Wiener das erste Heimspiel der Europa-League-Gruppenphase kommenden Donnerstag (20. September) gegen Rosenborg Trondheim in einem leeren Ernst-Happel-Stadion austragen. Ein Gang vor den CAS würde aber immer noch nicht zwingend einen Aufschub der Sanktion bedeuten. Diese müsste nach fristgerechter Einbringung der Klage beim Sportgericht per einstweiliger Verfügung erneut bei der UEFA beantragt und von dieser abgesegnet werden.
Vorerst konzentriert sich Rapid auf das Berufungsverfahren. Das entsandte Trio hat sich eine Strategie zurechtgelegt. Im Gegensatz zur ersten Instanz, als nur eine schriftliche Stellungnahme erlaubt war, ist ein Vortrag erlaubt. Dazu setzen die Grün-Weißen auf umfassendes Video- und Bildmaterial von den Vorfällen in und um das Toumba-Stadion, die die eigenen Fans beim Hinspiel gegen PAOK am 23. August mitausgelöst hatten.
Rapid könnte auch vor den CAS ziehen
“Es gibt im Gegensatz zur ersten Instanz die Möglichkeit, persönlich vorzusprechen und Beweismaterial vorzulegen. Das werden wir auf jeden Fall tun”, versicherte Rapid-Kommunikationschef Peter Klinglmüller. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts wird für den frühen Freitagnachmittag erwartet. Sollte das Geisterspiel gegen Rosenborg aufrecht bleiben, gelten bereits gekaufte Eintrittskarten als Gutschein.
(APA)