Zwischen 8 und 18 Uhr wurden an stark frequentierten Stellen Kontrollen durchgeführt. Besonderes Augenmerk legte die Wiener Polizei dabei auf Missachten des Rotlichts der Ampel, Hantieren mit dem Mobiltelefon und Pflichtausstattung des Fahrrads. Nicht in jedem Fall wurde gestraft, betont die Polizei am Freitag in ihrer Aussendung – auch eine Vielzahl an klärenden Gesprächen zur Bewusstseinsbildung und Rechtsaufklärung bzw. Abmahnungen bei geringerem Verschulden habe stattgefunden.
Radfahrer-Kontrolle in Wien: E-Bike-Fahrer fällt auf
Besonders in Erinnerung blieb den Beamten jener E-Bike-Fahrer, dessen Fahrrad mit einer Motorstärke von 2000 Watt ausgestattet war. Laut Angaben des Lenkers sei damit eine Geschwindigkeit von 80 km/h möglich – nach einem Vergleich mit den Herstellerdaten stellte sich heraus, dass es sich dabei um ein Minimum handeln dürfte. Gesetzlich erlaubt ist eine maximale Antriebsleistung von 600 Watt und damit eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Das E-Bike war damit nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug zu qualifizieren. Der Lenker hätte damit Kennzeichentafeln, eine Versichung, Lenkberechtigung und alle weiteren dafür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen. Er erhielt entsprechende Anzeigen und durfte nicht mehr weiterfahren.
Übersicht der Anzeigen nach Schwerpunktkontrolle
(Anzeigen und Organmandate gesamt)
Radfahrer
Missachten Rotlicht: 124
Telefonieren: 16
Befahren Gehsteig: 22
Fahrradverordnung: 38
Sonstiges: 32
KFZ-Lenker
Rotlicht: 4
Telefonieren: 7
Gurtpflicht: 1
Sonstiges: 91
Alko-Vortests durchgeführt: 62 – keine Maßnahmen erforderlich
Fußgänger
Missachten Rotlicht: 14
(Red.)