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Radfahrer im Visier der Polizei

Radfahrer-Kontrolle in Wien
Radfahrer-Kontrolle in Wien © APA
Immer mehr Österreicher fahren immer öfter mit dem Rad. Für die Polizei war dies Grund genug, nun verstärkt Kontrollen durchzuführen.

Laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) verwenden mittlerweile 4,37 Millionen Menschen hierzulande zumindest gelegentlich ihren Drahtesel. Die Zahl jener, die im Alltag ständig auf zwei (unmotorisierten) Rädern unterwegs sind, stieg im Vorjahr von 1,75 Millionen auf 1,9 Millionen – die Zahl der Verkehrsdelikte ebenfalls.

Schauplatz Ringstraße: Im Sekundentakt flitzen die Zweiräder an der kleinen Polizisten-Gruppe in ungewöhnlicher Aufmachung vorbei. Sie sind nicht leicht zu erkennen, die Gesetzeshüter, die ihre Uniform gegen sportliches Outfit getauscht haben. Aus der flotten Bauchtasche wird ein Zettel gezupft: eine Anzeige. Auf der Rückseite sind sämtliche “Tatbestände” aufgelistet: 14 Euro für vorschriftswidriges Mitführen einer Person. Oder: 14 Euro für Anhängen eines Radfahrers an ein anderes Fahrzeug.

Die “Top 5” hat der Herr Inspektor am Sattel im Kopf: Am Gehsteig fahren kostet 21 Euro, bei Rot über die Ampel 36 Euro, fahren in der Fußgängerzone 21 Euro, gegen die Einbahn 35 Euro und wer in der Nacht ohne Licht unterwegs ist und erwischt wird, zahlt 21 Euro. Zusätzlich kann bei mangelhafter Ausstattung eine Geldstrafe von 14 Euro verhängt werden.

Ok, so weit der offizielle Teil. Denn jede Amtshandlung läuft anders ab, die individuelle Selbstdarstellung der Protagonisten kann entscheidend sein: “Es obliegt jedem Beamten, wie er vorgeht. Von 100 Anhaltungen verlaufen 90 absolut korrekt und freundlich.” Doch es gebe auch jene Art von Pedalrittern, die selbst “in flagranti” ertappt immer noch unbelehrbar und stur blieben. Dann wird selbstverständlich streng nach Vorschrift ge(amts)handelt.

“Viele sagen, sie haben keinen Ausweis dabei”, erzählt der Zweirad-Polizist, was er tagtäglich so zu hören bekommt. In diesem Fall gibt es – nebst der schon erwähnten Zeigefinger-Methode – zwei Varianten: Fahrrad und Radler “begleiten” den Beamten auf die nächste Wache, um die Identität festzustellen. Diesbezüglich sind Anhaltungen bis zu sechs Stunden erlaubt. Will der Radfahrer nicht mit aufs Revier, wird der Drahtesel “sichergestellt” und muss anschließend vom Besitzer abgeholt werden, dem noch dazu eine Anzeige blüht.

Bei der Staatsoper wurde am Mittwoch mehr aufgeklärt als gestraft. Einige wurden auf fehlende Reflektoren oder sonstige kleine Mängel hingewiesen und wieder ihrer Wege geschickt. Auch die rote Ampel wagte – bei dem “Polizeiaufgebot” – niemand zu missachten.

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