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Rabiate Gruppe vor Gericht

Sieben Jugendliche hatten im Jänner vor einem Jugendtreff in Höchst zwei Mädchen “in die Zange genommen" und leicht verletzt.

Die gesamte Anklagebank war am Freitag am Landesgericht
belegt. Sechs jugendliche Mädchen und ein Bursch hatten im Jänner vor einem
Jugendtreff in Höchst zwei Mädchen “in die Zange genommen” und leicht
verletzt. Nun
wurden sie – bis auf einen Unschuldigen – alle wegen schwerer
Körperverletzung verurteilt.

Anfang Jänner trafen sich die acht Beschuldigten – der Großteil der
Jugendlichen stammt aus Fußach – in einem Jugendtreff in Höchst. Wie an
anderen Samstagen auch tratschte man zuerst ein wenig.
Unter anderem auch darüber, dass ein anderes Mädchen scheinbar Gerüchte
über diverse bestehende oder zerbrochene Beziehungen verbreitete. Das
wollte man künftig verhindern und beschloss sie zur Rede zu stellen und ihr
“nötigenfalls” eine Abreibung zu verpassen.

Der Plan ging auf. Man ließ die Fünfzehnjährige aus dem Lokal holen, gab
ihr ein paar Watschen, Tritte und warf mit Zigarettenstummeln.
Danach das selbe Spiel mit der Freundin des Mädchens. Leichte Brandwunden
und eine Trommelfellblutung waren die Folge.

Obwohl diese Verletzungen
juristisch “nur leichter” Natur sind wurden die Teenager wegen schwerer
Körperverletzung verurteilt, weil sie die Tat “verabredet” hatten.

Strafsanktionen wurden dafür keine ausgesprochen, allerdings sind die
bisher Unbescholtenen nun vorbestraft. Gibt es in den nächsten drei Jahren
ähnliche Vorfälle – werden sie mit schärferen Mitteln rechnen müssen.

Für die Jugendlichen schien der “Auftritt” vor Gericht keine große Sache zu
sein. Mit Glockenhosen, Plateaus und schwarzen Lippen gaben sie genervt
Auskunft. Verteidiger Bernhard Ess hatte Mühe die acht zu einer
Entschuldigung zu bewegen. Einer der Burschen wurde freigesprochen, da er
mit der Sache nichts zu tun hatte.

Der zweite wurde wegen schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von
9000 Schilling verurteilt. Er hatte das Mädchen aus dem Lokal geholt. Dass
gegen ihn eine Sanktion verhängt wurde und gegen die Mädchen nicht hängt
mit seiner Vorstrafe zusammen. Die anderen hatten Glück. Die Urteile sind
noch nicht rechtskräftig.

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