PVA schreibt Bürger wegen Pensionskonto ab 2013 an
Das Konsolidierungspaket der Regierung hat ja eine der größten Systemumstellungen im Pensionsbereich überhaupt gebracht. Die Parallelrechnung zwischen großzügigerem alten und neuem, rigiderem Pensionsrecht entfällt. Die im alten Recht erworbenen Ansprüche werden als Kontogutschrift umgerechnet, womit man künftig tatsächlich einen unmittelbaren Eindruck haben wird, wie viel einen an Pension erwartet. Betroffen sind alle Jahrgänge ab 1955. Angenehmer oder unangenehmer Nebeneffekt der Umrechnung der Altansprüche: Es können Gewinne bzw. Verluste von bis zu 3,5 Prozent entstehen.
Der Umrechnungsvorgang stellt die PVA nun vor eine gehörige Herausforderung, sind doch 5,2 Millionen Konten darauf zu prüfen, ob der Versicherungsverlauf durchgehend dokumentiert ist. Vor allem bei Kindererziehungszeiten oder bei Beschäftigung im Ausland zeigen sich immer wieder Lücken. Wird eine entdeckt, bekommt die betroffene Person wohl im Verlauf des kommenden Jahres eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte, bei der Klärung der Daten zu helfen. Dies dürfte freilich nur Arbeiter und Angestellte, also die Klientel der PVA, betreffen. Bei den anderen (kleineren) Versichertengruppen wie Bauern, Eisenbahnern und Gewerbetreibenden sollen die Daten bereits komplettiert sein.
Nach derzeitigen Planungen soll es im Juni 2014 so weit sein, dass das neue Konto fertiggestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt soll genau abzulesen sein, welche Ansprüche bereits erworben wurden bzw. wie hoch die Pension einmal sein wird.