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Psychisch Kranke wollte in Wien Baby im Kinderwagen anzünden: Prozess

Eine Frau versuchte, ein Baby anzuzünden
Eine Frau versuchte, ein Baby anzuzünden ©Bilderbox (Sujet)
Ein mehr als ungewöhnlicher Fall wurde am Montag vor einem Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht verhandelt. Eine 47-Jährige psychisch kranke  Frau hatte am 7. März 2013 in Wien-Favoriten den Socken eines Babys in einem Kinderwagen anzuzünden versucht.

Die Angeklagte habe “Kobold oder Hexe spielen” und das Baby “erschrecken” wollen, erzählte die Frau später der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter.

Schwere psychische Krankheit

Die 47-Jährige leidet seit 20 Jahren an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie. Wie in der Verhandlung zu erfahren war, lebt sie bei ihrer Mutter, wobei die 75-Jährige als Zeugin das Zusammenleben als “unerträglich” schilderte. Ihre Tochter zeige keine Krankheitseinsicht, sei streitsüchtig und laufe oft schreiend und schimpfend durchs Grätzel.

Am 7. März wollte die Pensionistin die Kranke ins Spital bringen, da diese an diesem Tag nicht zu bändigen war. An der Haustür trafen die beiden zufällig mit einer im selben Haus wohnhaften jungen Mutter zusammen, die gerade mit ihrer sieben Monate alten Tochter heimkehrte. Darauf griff die 47-Jährige zum Feuerzeug und beugte sich zu dem Baby.

“Wollte, dass das Baby Reaktion zeigt”

“Ich wollt’ einfach Kontakt mit dem Baby aufnehmen. Ich wollte, dass das Kind eine Reaktion zeigt, weil ich schon so lang keinen Kontakt zu einem Säugling mehr hatte”, erzählte die 47-Jährige dem Gericht. Auf die Frage des Vorsitzenden, weshalb sie dazu ein Feuerzeug verwendet hätte, erwiderte sie: “Feuer ist ein Symbol des Heiligen Geistes.”

Zum Glück geriet der Socken nicht in Brand. Der Mutter gelang es, die 47-Jährige rechtzeitig von dem Baby wegzustoßen. Diese habe dann noch ihre Haare anzünden wollen, aber auch das sei ihr nicht gelungen, berichtete die Mutter dem Senat.

Antrag auf Einweisung abgewiesen

Infolge ihrer Erkrankung war die 47-Jährige der Gerichtspsychiaterin zufolge zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsunfähig. Auf Basis dieser Expertise beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung der nicht Schuldfähigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Obwohl die Sachverständige in der Verhandlung der Betroffenen eine “erhebliche Gefährlichkeit” bescheinigte und ähnliche Taten befürchtete, sollte diese nicht regelmäßig in einem engen Setting ein Medikamenten-Depot verabreicht bekommen, wurde der Unterbringungsantrag abgewiesen. Dies aus rein rechtlichen Gründen, wie Richter Wagner erläuterte: Für eine Einweisung wäre das Vorliegen einer mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung notwendig gewesen. Die von der Anklagebehörde angenommene versuchte absichtliche schwere Körperverletzung war nach Ansicht des Schöffensenats aber nicht gegeben. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Vorläufig im Otto-Wagner-Spital

Ob die 47-Jährige, die bis zur Verhandlung im Sinne einer vorläufigen Anhaltung im Otto-Wagner-Spital untergebracht war, weiter dort bleibt oder zu ihrer Mutter zurückkehren kann, müssen die Ärzte nach dem Unterbringungsgesetz entscheiden. Das Strafgesetzbuch sei jedenfalls “nicht die geeignete Maßnahme”, um auf das Vorgefallene zu reagieren, stellte Richter Wagner abschließend fest.

(apa/red)

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